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Politik Für Wirtschaftsjournalisten

Landgericht Frankfurt verurteilt Versicherungsmakler und Geschäftsführer wegen sittenwidriger Schädigung**

L LSS Rechtsanwälte 1 Min. Lesezeit · 256 Wörter · 37 Aufrufe

Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV als Geschäftsmodell

**Frankfurt am Main, 5. November 2026** - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die **MC Consulting GmbH, die Main Compass GmbH & Co. KG sowie die beiden Verantwortlichen Kagan Kahraman und Yosief Rezene** als Gesamtschuldner zur Rückzahlung von 14.820 Euro nebst Zinsen seit Juni 2022 verurteilt (Az. 2-23 O 33/26).

Hintergrund ist ein Geschäftsmodell, bei dem privat krankenversicherten Personen über 55 Jahren gegen erhebliche Zahlungen ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht werden sollte.

Das Landgericht stellte fest, dass das Geschäftsmodell von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt war. Den Betroffenen sei suggeriert worden, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sei ohne die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen möglich. Tatsächlich sei eine rechtmäßige Vertragserfüllung nach dem angebotenen Modell nicht vorgesehen gewesen.

**Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht auch die persönliche Haftung der beteiligten Geschäftsführer nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bejaht hat.** Damit haften nicht nur die beteiligten Gesellschaften, sondern auch Kagan Kahraman und Yosief Rezene persönlich für den entstandenen Schaden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin wurde durch die Frankfurter Kanzlei **LSS Rechtsanwälte**, Matthias Schröder vertreten.

*Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-23 O 33/26.*

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