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businessportal24 Ausgezeichnet
Qualität

Was heißt ausgezeichnet?

Manche Pressemitteilungen tragen die Kennzeichnung „Ausgezeichnet“. Ausgewählt hat sie niemand: Die Auswahl ist automatisch, nach festen Kriterien und für jede Meldung gleich. Hier steht, worauf es ankommt und welche Bedingungen gelten.


Wer auswählt: niemand

Es gibt keine Jury und keine Redaktion, die Meldungen aussucht. Ermessen spielt keine Rolle. Jede veröffentlichte Meldung wird automatisch bewertet. Erreicht sie die oberste Stufe und erfüllt sie die Bedingungen weiter unten, ist sie ausgezeichnet. Einen Antrag braucht es dafür nicht, und von Hand vergibt sie niemand. Fällt eine Bedingung später weg, endet die Auszeichnung genauso automatisch.

Alle derzeit ausgezeichneten Meldungen stehen in der Rubrik Ausgezeichnete Pressemitteilungen.

Was eine Auszeichnung bringt

Eine ausgezeichnete Meldung erhält:

  • die Kennzeichnung „Ausgezeichnet“ in den Meldungslisten und auf der Meldung selbst,
  • einen Platz in der Rubrik Ausgezeichnete Pressemitteilungen mit eigenem RSS-Feed,
  • eine Kurzbegründung auf der Meldung, die ihre stärksten Kriterien nennt,
  • und eine Benachrichtigung per E-Mail.

Mehr versprechen wir nicht, vor allem keine bestimmte Reichweite und keinen Platz in Suchmaschinen. Die Auszeichnung zeigt sichtbar und nachprüfbar, dass eine Meldung handwerklich gut gemacht ist.

So schafft es Ihre Meldung: klare Struktur, sachlicher Stil, vollständige Angaben, belegte Aussagen und eine präzise Überschrift. Auch das Bild zählt mit.

Zum Leitfaden: Was eine gute Pressemitteilung ausmacht →

Woran man eine ausgezeichnete Meldung erkennt

Eine ausgezeichnete Pressemitteilung hat eine klare Nachricht im ersten Absatz. Echte Zitate statt Floskeln. Belege für das, was behauptet wird. Sätze, die man ohne Anlauf lesen kann. Vollständigen Pressekontakt. Einen eigenen Ton. Und ein Bild.

Nur ein kleiner Teil der Meldungen erreicht diese Stufe. Die Auswahl ist automatisch, nach festen Kriterien und für alle gleich. Sie lässt sich nicht kaufen.

Grundlage ist die Qualitätsbewertung, die jede Meldung nach der Inhaltsprüfung bekommt. Sie ist auf beiden Portalen dieselbe. Verfehlt eine Meldung die oberste Stufe knapp, wird sie ein zweites Mal bewertet, und es zählt der Mittelwert aus beiden Ergebnissen.

Was bewertet wird

In die Bewertung gehen sieben Kriterien ein:

  • Pressestil: informativ statt werblich, aktive Sprache, echte Zitate.
  • Struktur: ein Lead-Absatz, sinnvolle Absätze, das Wichtigste oben.
  • Lesbarkeit: Satzlängen, die man atmen kann; Fachsprache nur, wo sie nötig ist.
  • Vollständigkeit: Pressekontakt, Unternehmensinformation, Ort.
  • Quellen und Belege: Verlinkungen, Studien, Datenquellen für Behauptungen.
  • Überschrift: Länge, Klarheit, ob sie die Nachricht trägt.
  • Eigenständigkeit: ein eigener Ton statt austauschbarer Textbausteine.

Außerdem zählt das Pressebild mit: Eine Meldung mit Bild schneidet besser ab als dieselbe Meldung ohne Bild.

Wie die Kriterien gewichtet sind und wo genau die Grenze liegt, veröffentlichen wir nicht. Die Kriterien selbst sind offen, und wer an ihnen arbeitet, macht den Text tatsächlich besser. Eine Zahl dagegen lädt dazu ein, auf die Zahl hin zu schreiben. Eine bessere Meldung entsteht so selten.

Die Bedingungen neben der Bewertung

Eine gute Bewertung allein reicht nicht. Ausgezeichnet wird nur eine Meldung, die außerdem

  • veröffentlicht und öffentlich abrufbar ist,
  • in der Inhaltsprüfung das Ergebnis Grün hat (Gelb, also eine Meldung mit Hinweisen, reicht nicht),
  • einen erreichbaren Pressekontakt mit E-Mail-Adresse nennt,
  • keinen offenen Prüfhinweis hat, etwa zu einem Bild, das noch geprüft wird,
  • von keinem Vorfall betroffen ist: Wird das Konto dahinter wegen eines Verstoßes gesperrt oder nehmen wir die Auszeichnung nach einer Meldung zurück, endet sie.

Die Prüfkategorien stehen in den Veröffentlichungsrichtlinien.

Nie käuflich

Ob eine Meldung ausgezeichnet wird, hängt nicht davon ab, wer sie einreicht oder was dafür bezahlt wurde. Tarif, Kontingent, eine gebuchte Hervorhebung (Boost) und der Weg der Einreichung (direkt, über die API oder über einen Partner) spielen keine Rolle. Die Regel liest diese Angaben nicht einmal. Kaufen oder beantragen lässt sich eine Auszeichnung nicht.

Eine gebuchte Hervorhebung ist Werbung. Sie wird als „Anzeige“ gekennzeichnet und sagt nichts über die Qualität einer Meldung.

Keine Quote

Es gibt keine Mindest- und keine Höchstzahl. Erreicht in einer Woche keine Meldung die Stufe, kommt keine dazu. Aufgefüllt wird die Rubrik nie, auch nicht, damit sie voller aussieht. Erreichen viele die Stufe, sind eben viele ausgezeichnet.

An den Inhalt gebunden

Die Auszeichnung gilt für den Text, der bewertet wurde. Wird eine ausgezeichnete Meldung geändert, ruht die Kennzeichnung, bis die geänderte Fassung neu bewertet ist. Erreicht sie die Stufe weiterhin, bleibt sie ausgezeichnet. Sonst entfällt die Auszeichnung.

Sie entfällt auch, wenn eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt ist, etwa weil die Meldung zurückgezogen wurde. Wird derselbe Text unverändert noch einmal bewertet, bleibt die Auszeichnung dagegen bestehen.

Die Kurzbegründung

Zu jeder ausgezeichneten Meldung gehört eine kurze Begründung, zum Beispiel:

Ausgezeichnet für klare Struktur, sachlichen Pressestil und vollständige Angaben. Automatisch ermittelt nach festen Kriterien.

Sie nennt die Kriterien, in denen die Meldung am stärksten war, und entsteht automatisch aus der Bewertung. Für die einzelne Meldung formuliert hat sie niemand, weder ein Mensch noch eine KI.

Seit wann

Die Regel gilt auch rückwirkend, und zwar für alle Meldungen, die seit dem 20. Juli 2026 veröffentlicht wurden. An diesem Tag ist die heutige Plattform gestartet.

Wie eine Meldung dorthin kommt

Eine ausgezeichnete Meldung ist Handwerk. Sie hat eine echte Nachricht, einen klaren Aufbau, sachliche Sprache, belegte Zahlen und einen erreichbaren Pressekontakt. Worauf die Bewertung achtet und wie Sie einen Text vor der Freigabe selbst prüfen, steht unter Was eine gute Pressemitteilung ausmacht.

In Ihrem Kundenkonto sehen Sie bei jeder eigenen Meldung, auf welcher Stufe sie steht: Basis, Solide, Gut oder Ausgezeichnet. Sie sehen auch, wie nah sie der nächsten Stufe ist. Für jedes der sieben Kriterien steht dort, ob die Meldung stark, solide oder ausbaufähig ist. Unter „Was fehlt“ lesen Sie, was ihr zur nächsten Stufe noch fehlt. Ohne Pressebild erscheint ein eigener Hinweis. Und wird eine Ihrer Meldungen ausgezeichnet, bekommen Sie eine E-Mail.

Weiterführend