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businessportal24 Richtlinien
Legal

Veröffentlichungsrichtlinien

Stand: 3. Juli 2026 · Version 0.1


Language notice

This legal text is currently only available in German. The German version is authoritative and legally binding. If you have questions, you can reach us in German and English at info@pressekonto.com.

Diese Richtlinien gelten für alle Pressemitteilungen auf presseecho.de und businessportal24.com. Sie sind Bestandteil unserer AGB. Unser Ziel ist einfach: Leser sollen sich darauf verlassen können, dass hier echte Unternehmensnachrichten stehen — geprüft, den Richtlinien entsprechend und klar gekennzeichnet.

So funktioniert die Prüfung

Jede eingereichte Pressemitteilung durchläuft vor der Veröffentlichung eine automatisierte Inhaltsprüfung. Das Ergebnis:

  • Grün — die Mitteilung erfüllt die Richtlinien und wird veröffentlicht.
  • Gelb — die Mitteilung ist veröffentlichungsfähig, weist aber einzelne Hinweise oder Risikomerkmale auf (z. B. werbliche Sprache, fehlende Quellen für Zahlenangaben). Sie wird veröffentlicht; Gelb-Hinweise können die Sichtbarkeit und die Boost-Fähigkeit beeinflussen.
  • Rot — die Mitteilung verstößt gegen mindestens eine der unten aufgeführten Kategorien und wird nicht veröffentlicht. Sie erhalten die Ablehnung mit Angabe der Kategorie. Ein abgelehnter Beitrag verbraucht kein Kontingent.

Sie können gegen jede Ablehnung eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen — formlos über Ihr Kundenkonto oder per E-Mail an info@pressekonto.com. In der Regel erhalten Sie das Ergebnis innerhalb von zwei Werktagen.

Was eine Pressemitteilung bei uns ausmacht

  • Nachrichtencharakter: Eine Pressemitteilung berichtet über etwas — ein Produkt, ein Ereignis, eine Entwicklung, eine Personalie. Reine Werbetexte ohne Nachrichtenwert („Kaufen Sie jetzt!") sind keine Pressemitteilungen.
  • Wahrheit: Tatsachenbehauptungen müssen zutreffen. Zahlen, Studien und Zitate sollten belegbar sein.
  • Verantwortung: Sie veröffentlichen im eigenen Namen. Der Absender (Ihr Unternehmen) muss erkennbar und erreichbar sein.
  • Rechte: Sie müssen alle Rechte an Texten und Bildern haben. Bei Bildern gilt: nur eigenes Material, lizenziertes Material oder Material mit ausdrücklicher Freigabe — und Personen auf Bildern müssen der Veröffentlichung zugestimmt haben.
  • Passende Kategorie: Wählen Sie die Rubrik, die inhaltlich passt — nicht die mit der meisten Aufmerksamkeit.

Ablehnungskategorien

K1

Rechtswidrige Inhalte

Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen — etwa strafbare Inhalte, Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Heilmittelwerberecht, Angebote verbotener Produkte oder Dienstleistungen.

K2

Explizite oder jugendgefährdende Inhalte

Pornografische, gewaltverherrlichende oder anderweitig jugendgefährdende Darstellungen in Text oder Bild.

K3

Hass und Diskriminierung

Inhalte, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder vergleichbarer Merkmale herabwürdigen oder zu Hass aufrufen.

K4

Irreführung und Falschbehauptung

Nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen, erfundene Studien oder Zitate, Täuschung über den Absender sowie gesundheits- oder finanzbezogene Heilsversprechen ohne Grundlage.

K5

Rechte Dritter

Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten — etwa fremde Texte oder Bilder ohne Lizenz, unbefugte Namensnennung, herabsetzende Aussagen über Dritte.

K6

Kein Pressecharakter / Spam

Reine Werbe- oder Verkaufstexte ohne Nachrichtenwert, Keyword-Spam, automatisch generierte Masseninhalte ohne inhaltliche Substanz, Duplikate bereits veröffentlichter Mitteilungen.

Qualität und Sichtbarkeit

Unabhängig von der Grün/Gelb/Rot-Prüfung bewerten wir die inhaltliche Qualität veröffentlichter Mitteilungen. Hochwertige Mitteilungen erhalten die Kennzeichnungen Geprüft oder Hochwertig und profitieren von besserer Sichtbarkeit. Eine hervorgehobene Platzierung (Boost) ist nur für Mitteilungen mit Prüfergebnis Grün buchbar.

Änderungen dieser Richtlinien

Wir entwickeln die Prüfung laufend weiter, um neue Missbrauchsmuster zu erkennen. Kategorien können ergänzt oder präzisiert werden; maßgeblich ist die bei Einreichung Ihrer Mitteilung veröffentlichte Fassung.