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Am 10. April 2025 verabschiedete das Repräsentantenhaus der Republik Zypern ein Gesetzespaket mit robusten steuerlichen Abwehrmaßnahmen, die der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer und von der Europäischen Union als nicht kooperativ eingestufte Länder (schwarze Liste der Länder oder BLJ) entgegenwirken sollen.
Der Schwerpunkt liegt auf der zypriotischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen in Niedrigsteuerländern und BLJ sowie auf der Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzgebührentransaktionen.
Diese Reformen sind ein wichtiger Meilenstein im zypriotischen Wiederaufbau- und Resilienzplan und spiegeln das Engagement des Landes für mehr Steuertransparenz, Fairness und die Angleichung an internationale Steuerstandards wider.
Übersicht:
Zyprische Quellensteuer auf Dividenden und Versagung der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren an bestimmte verbundene Unternehmen.
Der neu verabschiedete Rahmen konzentriert sich auf die zyprische Quellensteuer an verbundene Unternehmen in LTJs und BLJs, auf Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen in LTJs und BLJs sowie auf die Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzgebührentransaktionen.
Quellensteuer (WHT)
Für Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen in LTJs oder BLJs gilt eine Quellensteuer von 17 %. Für Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an verbundene Unternehmen in BLJs gilt ebenfalls eine Quellensteuer von 17 % bzw. 10 %. Diese Bestimmungen gelten bereits für BLJs und werden ab dem 1. Januar 2026 auch für LTJs ausgeweitet.
Verweigerung der Abzugsfähigkeit
Ab dem 1. Januar 2026 sind Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an verbundene Unternehmen in LTJs nicht mehr körperschaftsteuerlich abzugsfähig. Dies stellt einen erheblichen Hemmnis für die Strukturierung von Finanzierungen oder Vereinbarungen über geistiges Eigentum über LTJs dar.
Definitionen und Geltungsbereich
Schwarze Liste der Länder und Gebiete (BLJ):
Länder und Gebiete, die in Anhang I der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind, sowohl zum Zeitpunkt der Transaktion als auch im vorangegangenen Kalenderjahr.
Niedrigsteuerländer (LTJ):
Länder und Gebiete mit einem gesetzlichen Körperschaftsteuersatz von weniger als 50 % des zypriotischen Körperschaftsteuersatzes, d. h. weniger als 6,25 % des aktuellen Satzes von 12,5 %.
Verbundene Unternehmen:
Ein Unternehmen gilt als verbunden, wenn es direkt oder indirekt mehr als 50 % der Eigentums- oder Stimmrechte an dem zypriotischen Unternehmen hält oder umgekehrt. Die Vorschriften gelten auch für Betriebsstätten (PEs) in BLJs oder LTJs, selbst wenn sich die Hauptgesellschaft nicht in diesen Ländern befindet.
Die Vorschriften sollen sowohl direkte als auch indirekte Zahlungsstrukturen erfassen und die Inanspruchnahme von Steuervorteilen durch Durchleitungsvereinbarungen oder zwischengeschaltete Unternehmen verhindern.
Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregel (GAAR)
Eine allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregel wurde in die Gesetzgebung aufgenommen, um künstliche oder unechte Gestaltungen, die darauf abzielen, die neuen Bestimmungen zu umgehen, zu neutralisieren. Insbesondere wenn zwischengeschaltete Unternehmen in Nicht-BLJ/LTJ-Ländern keine ausreichende wirtschaftliche Substanz aufweisen, gelten die Abwehrmaßnahmen weiterhin. Steuerpflichtige müssen eine echte wirtschaftliche Tätigkeit und eine geschäftliche Begründung für die Gestaltung solcher Gestaltungen nachweisen können.
Der Ministerrat wird voraussichtlich in den kommenden Wochen einen Ministerialerlass mit detaillierten Substanzkriterien und geltenden Ausnahmen erlassen.
Mechanismus zur Neuverhandlung von Steuerabkommen
Sofern Zypern Doppelbesteuerungsabkommen mit Jurisdiktionen der Kategorien LTJ oder BLJ unterhält, die Zypern derzeit daran hindern, Quellensteuer auf entsprechende Zahlungen zu erheben, verpflichtet das neue Gesetz die Republik Zypern, innerhalb von drei Jahren Neuverhandlungen der Abkommen einzuleiten. Ziel ist es, die Vertragsbestimmungen an die Abwehrmaßnahmen anzupassen und die Wahrung angemessener Besteuerungsrechte sicherzustellen.
Praktische Auswirkungen der zypriotischen Quellensteuer auf Dividenden und der Verweigerung der Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an verbundene Unternehmen
Zyprische Unternehmen und multinationale Konzerne mit grenzüberschreitenden Strukturen, die Jurisdiktionen betreffen, die möglicherweise in die Kategorien BLJ oder LTJ fallen, sollten folgende Punkte gründlich prüfen:
Beteiligungs- und Eigentumsketten:
Um zu beurteilen, ob Dividendenausschüttungen nach dem neuen System Quellensteuerpflichten auslösen können.
Konzerninterne Finanzierungs- und IP-Strukturen:
Da Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an LTJ künftig nicht mehr abzugsfähig sind, müssen solche Strukturen möglicherweise neu gestaltet oder verlagert werden, um eine erhöhte effektive Steuerbelastung zu vermeiden.
Anforderungen an die kommerzielle Substanz:
Stellen Sie sicher, dass Unternehmen, die in Nicht-BLJ/LTJ-Ländern tätig sind, die Substanzstandards erfüllen und nicht nur Durchlaufvehikel sind.
Cashflow-Planung:
Die Erhebung der Quellensteuer und die Verweigerung von Abzügen können die Steuerabflüsse erheblich beeinflussen und sich auf die Rentabilität und die Finanzierungsvereinbarungen auf Konzernebene auswirken.
Überwachung von Verträgen:
Unternehmen sollten potenzielle Vertragsneuverhandlungen verfolgen, die die zukünftige steuerliche Behandlung von konzerninternen Zahlungen beeinflussen könnten.
Unser Rat, Ihre nächsten Schritte:
Unternehmen wird empfohlen:
Bestehende Risiken in den betroffenen Rechtsräumen zu erfassen.
Den Bedarf an einer Umstrukturierung von Finanz-, Lizenz- oder Holdingvereinbarungen zu prüfen.
Substanzdokumentation vorzubereiten, um die Rechtmäßigkeit bestehender Strukturen zu belegen.
Steuerberater, beispielsweise Shanda Consult, zu beauftragen, um vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2026 eine konforme und steuereffiziente Struktur zu entwickeln.