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Wölbern: Müssen Anleger um ihr Geld fürchten?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 517 Wörter · 420 Aufrufe

Wie der Presse der letzten Tage zu entnehmen ist, zieht der Anlegerskandal um die Wölbern Invest/Wölbern Gruppe immer weitere Kreise. Erst gestern meldete die Wölbern Fondsmanagement Insolvenz an. Trotz des Umstandes, dass die Geschäfte durch einen erfahrenen Sanierungsexperten fortgeführt werden sollen, wird diese Insolvenz dennoch Auswirkungen auf die Fonds der Wölbern Gruppe haben. Ob und in welcher Art und Weise die Geschäfte erfolgreich fortgeführt werden können, ist derzeit noch unklar.

Unklar ist aber daher ebenso, wie hoch möglicherweise die Verluste einzelner Anleger sein werden. Die Wölbern Fondsmanagement GmbH, welche über allen Fonds des Hauses Wölbern stand, ist somit durch den Skandal um die Verhaftung des Wölbern Chefs das erste ,,Oper" in einem möglicherweise weitreichenden Anlegerskandal.

So streiten sich bereits seit Jahren Anleger mit der Wölbern Invest, welche geplant hatte zeitweise ein Liquiditätsmanagementsystem zu installieren. Diese Überlegungen wurden gerichtlich gestoppt.

Selbst wenn vorliegend die Zahlungsunfähigkeit der Wölbern Fondsmanagement GmbH nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verhaftung des Wölbern Chefs stehen mag, sollten Anleger prüfen lassen, ob möglicherweise drohende bzw. bereits eingetretene Verluste gegenüber Wölbern bzw. gegenüber den damaligen Anlageberatern und/oder Banken geltend gemacht werden können. Da von diesen Entwicklungen ca. 40.000 Anleger des Hamburger Fondsanbieters Wölbern Invest betroffen sein könnten, sollten diese ihren Fondsbeitritt von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Berücksichtigt man hierbei, dass Wölbern insgesamt ein Fondsvolumen von rund EUR 2 Milliarden verwaltet, so scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, wann die Krise auch einzelne Fonds erreicht. Zahlreiche Immobilienfonds der Wölbern Gruppe, wie z. B. die Holland Fonds, Frankreich Fonds und Österreich Fonds sind bereits teilweise betroffen.

Anleger welche sich möglicherweise zum Zeitpunkt des Erwerbs falsch beraten fühlen, da sie möglicherweise nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen wurden, können möglicherweise Schadenersatzansprüche zustehen. Anlageberater und auch Banken sind dazu verpflichtet, auf die wesentlichen Risiken von geschlossenen Fondsbeteiligungen hinzuweisen. Hatte z. B. ein Anleger das Anlageziel der Altersvorsorge, so scheidet die Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen in der Regel aus. Bereits aus diesem Grund können Schadenersatzansprüche gegeben sein.

Wurde z. B. der Prospekt einer Fondsbeteiligung zu spät bzw. erst am Tag der Unterzeichnung übergeben, was zahlreichen Mandanten gegenüber dem Vertrauensanwalt des BSZ e. V., Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon Hemmerich & Partner in Frankfurt am Main, bestätigt haben, so können sich auch hieraus Schadenersatzansprüche ergeben.

Es bestehen daher gute Gründe, aufgrund der drohenden Krise bei Wölbern der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. ,,Wölbern Fonds" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 24.10.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
aw

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