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Widerrufsjoker Anmerkung „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ist bei Sparkassen schädlich in der Belehrung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 709 Wörter · 515 Aufrufe

Darlehenswiderruf/„Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ - Frankfurter Sparkasse unterliegt (LG F.a.M.)Die Frankfurter Sparkasse 1822 unterliegt in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. bei Darlehenswiderruf. Es ging um zwei Verbraucherdarlehen aus 2008.

Nachdem die Rechtsprechung am OLG-Bezirk Frankfurt a.M. länger in Gerichtsverfahren vor dem Amts- und Landgericht relativ bankenfreundlich war, zeichnet sich nun eine deutliche Kehrtwende ab. So befand die zuständige Kammer im aktuellen Urteil die Verwendung der Formulierung zum Fristbeginn („frühestens“), in Übereinstimmung mit dem BGH-Urteilen aus den Jahren 2009 und 2012 (u.a. BGH, Urteil vom 15.08.2012, VIII ZR 378/11 sowie XI ZR 33/08 v. 10.03.2009) als rechtswidrig.

Ausschlaggebend für das Urteil war jetzt der Umstand, dass durch die Fußnote („Bitte Frist im Einzelfall prüfen“), welche unterhalb der Widerrufsbelehrung platziert war, keine Berufung der Darlehensgeberin auf die Musterwiderrufsbelehrung in Betracht kommt.

Die Berufung auf die Musterbelehrung ging deshalb nicht, weil Inhalt und äußere Gestaltung der Widerrufsbelehrung, welche in zahlreichen Darlehensverträgen vieler Sparkassen - z.B. Berliner Sparkasse, HASPA, Frankfurter Sparkasse 1822 - bundesweit vorzufinden war, nicht dem gesetzlichen Muster entsprochen haben. Eine Berufung auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung für Altverträge zwischen 2002 und 2010 kommt somit nicht in Betracht.

Aufgrund dieses Urteils und der gleichfalls in diese Richtung weisende aktuelle Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (vgl. Urteil vom 26.08.2015, Az. 17 U 202/14), steigen die Chancen von Darlehensnehmer selbst im OLG-Bezirk Frankfurt, ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ggf. unter Verzinsung bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen (5 % auf Zins und Tilgung, BGH, Beschluss v. 10.02.2015 — II ZR 163/14) aus Altdarlehen zwischen 2002 und 2010 auszusteigen und sich günstig zu refinanzieren. Der Widerrufsjoker wurde gestärkt. Eine Beratung bei Verträgen von Sparkassen ist besonders wichtig!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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