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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerruf von Verbraucherkrediten - So bekommen Sie eine Anschlussfinanzierung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 386 Wörter · 397 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Falsche Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen, beispielsweise bei einem Immobilienkredit, ermöglichen es Verbrauchern, ihren Kreditvertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen. ,,So können Verbraucher ihren alten Vertrag mit hoher Verzinsung auflösen und mit einem neuen Kredit mit erheblich niedrigeren Zinsen anschlussfinanzieren, womit man richtig Geld sparen kann.", rät BSZ e.V. Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller.

Möglich ist ein solch später Widerruf, weil im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine entsprechende Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Viele Verbraucher fragen sich nun: ,,Wie widerrufe ich meinen Vertrag richtig und was muss ich beachten?". Bevor man seinen Widerruf erklärt, sollte man sich im Klaren sein, welche Folgen ein Widerruf hat. ,,Im Falle eines Widerrufs muss eine bestehende Restschuld aus dem widerrufenen Vertrag innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückgezahlt werden. Vor einer Erklärung eines Widerrufs sollte man sich also unbedingt um eine Anschlussfinanzierung kümmern.", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Um Problemen bei einer Anschlussfinanzierung schon im Vorhinein aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam, seine Absicht, einen Kreditvertrag widerrufen zu wollen, nicht gegenüber der Bank mitzuteilen. ,,Man sollte einen Widerruf bei Gesprächen über eine Anschlussfinanzierung nicht erwähnen. Selbst wenn eine Bank explizit nachfragt, braucht man keine Auskunft über einen beabsichtigten Widerruf zu geben, weil eine Bank kein Recht hat, eine solche Information einzufordern.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller. So hat man bessere Chancen, eine günstige Anschlussfinanzierung zu erhalten.

In jedem Fall sollte man einen Widerruf gut vorbereiten und sich im Zweifel auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/ Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 04.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp

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