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Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei der Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 765 Wörter · 602 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Wenn Sie einen Immobilienkredit mit hohen Zinsen mit der Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam abgeschlossen haben sollten Sie jetzt den Ausstieg aus dem Kredit suchen. Sie können von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren!

Sie sollten Sie Ihren aktuellen Kreditvertrag mit der Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdams haben, sollten sie die Widerrufsbelehrung von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Steffens überprüfen lassen.

Sollte die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam in dem Kreditvertrag eine unzulässige Widerrufsbelehrung verwendet haben, können Sie von Ihrem Widerrufrecht auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages Gebrauch machen. Dabei hilft Ihnen das ewige Widerrufsrecht. Dies hat gegenüber einer Kündigung den Vorteil, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten müssen.

Grundsätzlich kann das Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs. 2 BGB nur 14 Tage nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Die Widerrufsfrist kann aber dann nicht zu laufen beginnen, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung von der Bank erfolgt ist.

In den Widerrufsbelehrungen der Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam sind zum Teil fehlerhafte Angaben bezüglich des Fristbeginns des Widerrufs.

Es heißt wortwörtlich in der Belehrung

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung”.

Hier wird der Verbraucher nicht ausreichend über den Beginn der Frist belehrt, da die Formulierung nicht umfassend genug ist. Der Lauf der Frist hängt nämlich noch von anderen Faktoren ab, die von der Berliner Bank jedoch verschwiegen werden.

Zudem kann es sein, dass die verwendete Widerrufsbelehrung mit überflüssigen Zusätzen versehen ist, die den Verbraucher verwirren und die Belehrung dadurch fehlerhaft machen.

Wie kommt es zu Fehlern in der Widerrufsbelehrung?

Viele Banken, Sparkassen und Volksbanken, die DSL-Bank - die Partnerbank der Deutschen Postbank - sind von der gesetzlichen Musterbelehrung abgewichen, da sie ihrem Institut mehr rechtliche Sicherheit verschaffen wollten. Dies führte aber oftmals zu gravierenden Fehlern in den Belehrungen.

Die Bank, Sparkasse und Volksbank kann sich bei der Abweichung vom Muster nicht mehr auf dessen Schutzwirkung berufen. Schon eine abweichende äußerliche Gestaltung kann dazu führen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Für eine ordnungsgemäße Belehrung muss beispielsweise eine ausreichend große Schrift verwendet worden sein und der Text muss untergliedert worden sein. Ist dies nicht der Fall verstößt die Belehrung gegen das sogenannte Deutlichkeitsgebot.

Voraussetzungen des Widerrufs ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Damit Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, Ihr Widerrufsrecht auszuüben ohne eine hohe Vorfälligkeitsentscheidung zahlen zu müssen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Vertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, Sie müssen Verbraucher sein und die Widerrufsbelehrung muss falsch sein. Wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen, können Sie Ihren Vertrag widerrufen. Hintergrund dafür ist, dass erst seit dem 01. November 2002 für Kreditinstitute die Pflicht besteht, dass die Kunden bei Abschluss eines Immobilienvertrages umfassend über ihre Widerrufsrechte informiert werden müssen.

Auf einer Seminarveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart am 30.9.2015 hat Dr. Ellenberger vom XI. Zivilsenat des BGH dazu Hinweise gegeben. Es kommt vor den Verhandlungen des BGH zum Widerruf immer wieder vor, dass Banken die Kunden herauskaufen aus der Klage. Die Kunden werden dann abgefunden. Eine Entscheidung wird nicht gefällt.

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung ist die Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

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