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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Waren Sie mit Ihrem Auto in Hessen zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Neues Blitzer-Urteil!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 526 Wörter · 389 Aufrufe

Für viele Autofahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Autofahrer die dafür ein Knöllchen erhalten haben, sollten jetzt nicht vorschnell bezahlen. Ein Urteil des OLG Frankfurt räumt den Geblitzten nämlich jetzt gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das funktioniert aber nur dann, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

„Die Richter haben nun endlich einmal klar gesagt, dass die Verkehrsüberwachung der Verkehrssicherheit und nicht dem wirtschaftlichen Interesse zu dienen hat“, freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein aus dem Hessischen Dieburg.

Hintergrund ist, dass viele Kommunen sich privater Dienstleister bedienen, die aber so das Gericht, dabei vom wirtschaftlichen Interesse geleitet sein könnten. Die Kommune ist aber zwingend gehalten Beweisermittlung und Beweisführung selbst zu erbringen. Private Dienstleister darf sie nur als Helfer für assistierende Tätigkeiten beauftragen.

Viele Kommunen haben Blitzer aufgestellt die sie aber selbst überhaupt nicht bezahlt haben und nunmehr die Raten dafür von den kassierten Bußgeldern bezahlen. Die Bezahlung der Messgeräte durch die Bußgelder ist aber unzulässig.

Mit diesem Urteil dürfte wohl auch der Unsitte viele Kommunen, Einnahmen aus Bußgeldern von noch nicht einmal begangenen Verkehrsverstößen, mit einem festen Betrag in den kommunalen Haushalt einzuplanen, ein Riegel vorgeschoben sein.

Viele in Hessen aufgestellte Blitzer werden von privaten Unternehmen betrieben die natürlich auch die gewonnenen Daten auswerten. Geblitzte Autofahrer sollten deshalb nicht voreilig bezahlen, sondern von einem Anwalt prüfen lassen, ob dem Bußgeldbescheid erfolgreich widersprochen werden kann.

Für viele Autofahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht Verbrauchern leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

• Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

• Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft ist zeitlich nicht begrenzt. Ebenso ist die Anzahl der Beratungen nicht begrenzt.

• Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost das anstehende Rechtsproblem.
• Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“ kann per Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. gestellt werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

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Telefon: 06071-9816810

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