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VW-Abgasskandal: Haben VW-Aktionäre Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 654 Wörter · 651 Aufrufe
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Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation.

Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act". Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. "Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A. "Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat, die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Die Offenlegung der Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die VW - Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor!

Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab dem 20.09.2015 veräußert haben.

Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB war federführend bei der "Milliarden-Klage" im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation zu Nutze machen. Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses Verfahren betreute, erklärt hierzu: "Die bei diesem umfangreichen Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun natürlich jetzt sehr hilfreich".

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Franz Braun und Christian Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbfbrau

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