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VW Abgasskandal: Aktionären droht Verjährung am 19.09.2016

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 449 Wörter · 338 Aufrufe

Das Landgericht Braunschweig gibt mit einem aktuellen Beschluss den Startschuss für das Musterverfahren. Anleger profitieren von den Vorteilen dieses Verfahrens aber nur, wenn ihre Schadensersatzansprüche nicht verjähren.

Startschuss für Musterverfahren ist gefallen

Das Landgericht Braunschweig hat am 05.08.2016 einen Beschluss erlassen, wonach die Schadensersatzklagen gegen VW im Rahmen eines Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig fortgesetzt werden sollen. Der Musterkläger wird voraussichtlich frühestens im letzten Quartal 2016 ausgewählt.

Das Musterverfahren bietet zahlreiche Vorteile für die einzelnen Anspruchsteller. In diesem Verfahren werden Tatsachen- und Rechtsfragen einheitlich durch das OLG Braunschweig entschieden. Das verringert den Arbeitsaufwand in den einzelnen Verfahren und es reduziert unter bestimmten Voraussetzungen Anwalts- und Gerichtskosten.

Wegen drohender Verjährung besteht Handlungsbedarf

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche am 19.09.2016 verjähren können. Ein Jahr zuvor gab es die ersten Medienberichte über die Abgasmanipulationen von VW. Anschließend stürzte der Kurs der VW-Vorzugsaktie um fast 60 Euro ab. Die Verjährung kann durch verjährungshemmende Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhebung einer Klage, verhindert werden. Mittels einer rechtzeitigen Klage profitieren betroffene Aktionäre auch von den Vorteilen des Musterverfahrens.

Ob im Einzelfall tatsächlich Verjährung droht, sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden; sie hängt unter anderem von der Anspruchsgrundlage und vom genauen Kaufzeitpunkt ab. Ebenso sollten die Erfolgsaussichten einer etwaigen Klage in jedem Fall individuell untersucht werden. Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte können die Erfolgsaussichten je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gekauft wurden, stark variieren. Auch über die Höhe des genauen Schadens und damit über die Höhe des Kostenrisikos sollten betroffene Aktionäre zuverlässige Informationen einholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrungen mit Aktionärsklagen.

Sie vertritt auch zahlreiche Kläger, die an diversen Musterverfahren beteiligt sind. Sie legt großen Wert auf persönliche und individuelle Betreuung ihrer Mandanten. Geschädigten VW Aktionären als Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ bietet die Kanzlei an, den Ablauf der Verjährungsfrist und die Erfolgsaussichten einer Klage in ihrem Fall kostenlos zu prüfen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, erfolgt auch die Deckungsanfrage kostenfrei.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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