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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Viele Güteverfahren der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sind gescheitert!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 530 Wörter · 505 Aufrufe

Die betroffenen Anleger müssen damit rechnen, innerhalb der nächsten sechs Monate von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verklagt zu werden!

Vielen Anlegern der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) ging in den vergangenen Wochen ein Antrag der ALAG auf Durchführung eines Güteverfahrens bei der Gütestelle von Frau Dr. Renate Braeuninger-Weimer zu. Nunmehr erhielten eine Reihe von Anlegern die Mitteilung der Gütestelle, dass das Güteverfahren gescheitert ist.

,,Durch die rechtzeitige Einreichung eines inhaltlich ausreichenden Güteantrages bei einer anerkannten Gütestelle kann die Hemmung der Verjährung der im Rahmen des Güteantrages geltend gemachten Ansprüche erreicht werden. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens tritt grds. für die Dauer des Güteverfahrens selbst sowie für weitere sechs Monate ein, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

,,Es ist nunmehr damit zu rechnen, dass die ALAG vor Ablauf der verjährungshemmenden Wirkung die rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht." erklärt Rechtsanwalt Hösler weiter.

Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage müssen die Anleger in den meisten Fällen gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. In diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen" erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler

Aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin besteht hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung der Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG.

Sofern das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde, so sollten die betroffenen Anleger sich vor Ablauf gerichtlich gesetzter Fristen in einem gegebenenfalls von der ALAG eingeleiteten Klageverfahren durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen eines Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche Handlungsoptionen bestehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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