Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:31 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:30 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!. 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Versicherungswiderspruch: Kunden können sich noch heute von Verträgen lösen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 748 Wörter · 175 Aufrufe

Kunden prüfen rechtliche Möglichkeiten: LG Konstanz verurteilte Versicherung in noch nicht rechtskräftiger Entscheidung zur Zahlung von 30.230,- € wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung!

Kunden von Lebens und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens oder Rentenversicherung im sog. „Policenmodell“ abgeschlossen hatten, können sich oftmals heute noch von den Verträgen lösen und die Verträge rückabwickeln und somit ihre eingesetzten Beträge zurück erhalten.

Grund ist der, dass oftmals die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, so das sich Betroffene oftmals heute noch von ihren Verträgen lösen können.

So sollen Kunden auf einen Beispielsfall verwiesen werden:

So wurde z.B. mit–noch nicht rechtskräftigen- Urteil des LG Konstanz vom 02.09.2016, das von einer BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei erstritten wurde, die Vienna Life Lebensversicherung zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt und somit zur Zahlung in Höhe von 30.280,- € (abzüglich bestimmter Kosten) an die dortige Anlegerin. Das Urteil des LG Konstanz ist noch nicht rechtskräftig.

So erklärten die Rechtsanwälte für die Anlegerin den Widerspruch nach § 5a VVG a.F. und begehrten zuletzt Rückzahlung von 30.280,- € vor dem LG Konstanz.

Das Landgericht Konstanz bestätigte nun die Rechtsauffassung dieser BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei vollständig, dass die von Vienna Life angegebene und gesetzte Widerspruchsfrist von 14 Tagen, über die sie die Anlegerin belehrte, fehlerhaft war, da § 5a Abs. 1 Satz 2 VVG a.F: bestimmte, dass diese bei Lebensversicherungsverträgen 30 Tage beträgt.

Das LG Konstanz bestimmte somit, dass der Lebensversicherungsvertrag rückabzuwickeln war, der von der Klägerin genossene Versicherungsschutz, in diesem konkreten Fall ein Betrag in Höhe von 641,88,- €, war abzuziehen.

Auch Kunden von anderen Lebens- und Rentenversicherungen können überprüfen lassen, ob ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht, mit dem sie sich von geschlossenen Verträgen lösen können.

Oftmals könnten Anleger somit noch nach Jahren dem Versicherungsvertrag widersprechen und diesen so beenden, wobei natürlich geprüft werden muss, ob das VVG a.F. Anwendung findet. Auch in Fällen, in denen der Versicherungsvertrag bereits gekündigt wurde, können Betroffene oftmals trotzdem noch den Widerspruch erklären.

Betroffene Kunden, die den Widerspruch prüfen lassen wollen, können sich der BSZ e. V.-IG „Versicherungswiderspruch“ anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungswiderspruch“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungswiderspruch“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.