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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit Unternehmensanleihen der Windreich GmbH.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 479 Wörter · 475 Aufrufe

Unternehmensanleihen sind risikobehaftete Kapitalanlagen. Dies gilt auch für die Unternehmensanleihen der Windreich GmbH (vormals: Windreich AG), was betroffene Anleger in den vergangenen Monaten leidvoll erfahren mussten.

Nunmehr sehen sich auch amtierende und ehemalige Vorstände der damaligen Windreich AG staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft Medienberichten zufolge den betroffenen Personen insbesondere vor, die Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die Konzernlageberichte durch Überbewertung von Vermögenspositionen geschönt zu haben.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden nach Pressberichten durch den Geschäftsführer der Windreich GmbH, Herrn Willi Balz, bestätigt. Dieser sieht sich bzw. die Windreich GmbH jedoch selbst als Opfer. So sollen beispielsweise Strafanzeigen anonym oder mit gefälschten Namen gestellt worden sein. Auch meint Herr Balz Versuche von heimlichen feindlichen Übernahmen erkannt zu haben.

Den betroffenen Anlegern hingegen bringen derartige Vermutungen natürlich nichts. Es wurde bereits darüber berichtet, dass das Schweizer Bankhaus Sarasin - von welchem die Unternehmensanleihen öfter zum Kauf empfohlen wurden - dem Windpark-Betreiber ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Euro gewährt hatte.

,,Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hätte die Sarasin Bank die von ihr beratenen Anleger darauf hinweisen müssen, dass sie aufgrund des gewährten Darlehens ein erhebliches Eigeninteresse am Verkauf der Windreich - Unternehmensanleihen hatte" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler.

Medienberichten zufolge beschäftigt sich im Fall ,,Windreich" mittlerweile auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA mit der Sarasin Bank.

,,Hinzu kommt, dass Banken nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet sind, Anlageinteressenten hinsichtlich vereinnahmter Rückvergütungen oder Provisionen aufzuklären" erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler weiter. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, kann allein diese Pflichtverletzung einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bank begründen. Der Schadenersatzanspruch ist dabei auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet. Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er die jeweilige Beteiligung nie erworben.
Wurde der Anleger darüber hinaus von Seiten der Bank und/oder einem Anlageberater/vermittler fehlerhaft oder unvollständig aufgeklärt, kommen ebenfalls Schadenersatzansprüche in Betracht. Auch diese Ansprüche sind auf Rückabwicklung gerichtet. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Stefan Hösler rechtliche Beratung von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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