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Solar Millennium AG: Juristische Aufarbeitung des Desasters durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beginnt!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 436 Wörter · 419 Aufrufe

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben Dutzende Klagen gegen Verantwortliche eingereicht! Erste Termine zur mündlichen Verhandlung im Februar! Achtung! Es droht Verjährung! Ca. 1 Jahr nach der Insolvenz der Solar Millennium AG beginnt nun die juristische Aufarbeitung gegen die Verantwortlichen:

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien haben bereits vor mehreren Monaten Dutzende Klagen für Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Solar Millennium AG gegen die Verantwortlichen vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, unter anderem teilweise gegen die Vorstände, die Vertriebsgesellschaft, Solar Millennium Invest AG, teilweise auch gegen das Aufsichtsratsmitglied der Vertriebsgesellschaft der Solar Millennium Invest AG, Prof. Gerke.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen unter anderem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne und auch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind die Verkaufsprospekte zu den Anleihen der Solar Millennium AG teilweise fehlerhaft und enthalten Prospektfehler, was nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zu Schadensersatzansprüchen berechtigt. Erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in ersten Fällen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bereits im Februar 2013 anberaumt worden, weitere Termine folgen im März 2013.

Insbesondere rechtsschutzversicherte Anleger sollten prüfen lassen, ob es nicht Sinn macht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nach Auskunft des Insolvenzverwalters bestehen für die Verantwortlichen teilweise sog. D & O-Versicherungen in Höhe von mehreren Millionen Euro, auf die im günstigsten Fall, sofern die Klagen gewonnen werden sollten, zugegriffen werden könnte.

Doch Eile ist geboten, da bei der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kurze Verjährungsfristen gelten: 1 Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne unwiderruflich. Da immer im Einzelfall geprüft werden muss, wann die Ansprüche im Einzelnen verjähren, bei manchen Anleihen bereits Verjährung eingetreten ist und bei anderen Anleihen der Solar Millennium AG in Kürze Verjährung einzutreten droht, empfiehlt sich die rasche Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob Schadensersatzsansprüche noch erfolgreich geltend gemacht werden können.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Solar Millennium" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.01.2013 wieder. Je nach Eintreten der Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern und zu einer anderen rechtlichen und tatsächlichen Einschätzung kommen.
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