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SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird liquidiert.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 618 Wörter · 378 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Nach Mitteilung der Fondsgesellschaft befindet seit 05. Juni 2014 der Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return in Auflösung. Dies bedeutet, dass jetzt ein Abverkauf der Fondsimmobilien erfolgen wird. Zahlreiche Anleger fragen sich nun, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Wie uns berichtet wurde, haben nicht wenige Anleger in offene Fonds investiert, weil sie in dem Glauben waren, eine sichere und jederzeit verfügbare Anlage zu erwerben. Dass dem nicht in jedem Fall so ist, müssen viele Investoren derzeit leidvoll erfahren. Auch die Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund sind von einer Fondsliquidation betroffen.

Wird ein Fonds liquidiert, so kann der Anleger seine Fondsanteile nur noch über die Börse oder frei veräußern. In diesem Fall muss der Anleger regelmäßig nicht unerhebliche Verluste in Kauf nehmen. Alternativ kann der Anleger zuwarten bis der Fonds abgewickelt wird. Aber auch wenn sich der Anleger hierfür entscheidet, sind nicht selten Verluste einzukalkulieren.

Die Anleger sind jedoch nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger - und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Anteile an offenen Fonds nicht in jedem Fall geeignet.

Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken. Zudem hat der Bundesgerichtshof jüngst mit seinen Urteilen vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) zu Gunsten zweier klagender Anlegerinnen ausdrücklich entschieden, dass ein Bankberater den Kunden auf das bei offenen Immobilienfonds bestehende Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen muss.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es beispielsweise kürzlich gelungen, für einen Anleger, der in den SEB Kapital Protekt Substanz P investiert hatte, erstinstanzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. EUR 350.000,00 durchzusetzen.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb offenen Fonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz. Zu beachten ist in derartigen Fällen häufig die Frage der Verjährung. Ein Zuwarten bis zur abgeschlossenen Liquidation des Fonds ist regelmäßig nicht möglich ist, ohne sich der Gefahr auszusetzen, mögliche Schadenersatzansprüche verjähren zu lassen.

Anleger, die in den SEB ImmoPortfolio Target Return Funds investierten und sich angesichts der Schließung und Auflösung fragen, ob sie bei ihrer Investitionsentscheidung ordnungsgemäß beraten wurden, können sich der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB ImmoPortfolio Target Return Fund" anschließen und durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Ansprüche prüfen lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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