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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schadensersatz für Anleger des TIV Trendinvest Umweltfonds erstritten.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 573 Wörter · 262 Aufrufe

Bereits in den Jahren 2015 und 2016 hat das Landgericht Berlin verschiedenen von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Schadensersatz zugesprochen.

Diese positive Entwicklung hat sich fortgesetzt. So wurde nunmehr auch einem Anleger, der in Genussrechte der TIV Cleantech Finance GmbH und den TIV Umweltfonds Wasser 2 investiert hatte, Schadensersatz vom LG Berlin zugesprochen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger vor Abschluss einer Kapitalanlage über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich beweisen, dass eine solche Aufklärung unterblieben ist oder dass die Anlage im Falle einer Anlageberatung nicht für die Anlageziele des Anlegers geeignet ist, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

• Im Obsiegensfall erhält der Anleger dann das in die Beteiligung investierte Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und überträgt dem Gegner die wertlos gewordene Anlage.

• Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin zu einer richtigen Aufklärung verpflichtet.

Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung empfiehlt es sich, den eigenen Fall überprüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft TIV Trendinvest in einer kostenlosen Erstberatung.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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