Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 10:18 Wo aus einem Abend ein gemeinsames Wunder wird. 09:49 Technischen Support auslagern: Wie Unternehmen First- und Second-Level.... 09:25 Wenn Medizin und Kosmetik zusammenarbeiten: Ganzheitliches Konzept an.... 09:20 ChatGPT im Betriebsalltag verstehen. 09:16 BusinessCode zeigt KI-Anwendung bei "Industrie meets IT". 09:00 Newcore Gold liefert starke Bohrergebnisse - Mayfair Gold treibt die F.... 08:32 Memovida gewinnt den Berliner Marketingpreis 2026 in der Kategorie Sta.... 08:23 Christian Elsner übernimmt Professur für Digitale Medizin & KI an der....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Prozesskostenfinanzierung: Was ist das? Wie geht das?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 697 Wörter · 255 Aufrufe

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

• Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
• Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
• Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
• Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
• Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
• Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

• Kapitalanlageverluste
• Versicherungsstreitigkeiten
• Lebensversicherungen
• Fondsverluste
• Schadensersatz bei Personenschäden
• Falschberatung durch Banken
• Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
1. Antrag
2. Versicherungsschein
3. AGB`s
4. Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
1. Zeichnungsschein
2. AGB`s
3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
4. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Ohne Risiko sicher gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

• Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anwaltssuche?PHPSESSID=6352cbaaf63fe43ebba4bf50c657a65b

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.