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Penell GmbH - Anleger müssen handeln! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 413 Wörter · 372 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Die Penell GmbH, ein Anbieter von Systemlösungen für die Elektroversorgung, hat Anleihen im Gesamtvolumen von 5,0 Mio. Euro ausgegeben (7,75%-Anleihe bis 10.06.2019, WKN: A11QQ8). Als Sicherheit wurde den Investoren das Kupfer in den Kupferkabeln zugesagt.

Wie die Penell GmbH mit Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 einräumen musste, hat eine Überprüfung der Lagerbestände ergeben, dass die den Anlegern zugesagten Lagerbestände nicht dem im Wertpapierprospekt angegebenen Lagerwert von 9,0 Mio. Euro entsprechen. Nach eigenen Schätzungen der Penell GmbH haben die Sicherheiten trotz Nachbesicherung einen Wert von 5,5 Mio. Euro und liegen damit unterhalb des Schwellenwertes von 6,25 Mio. Euro. Die Gesellschaft hat bereits zu einer Anleihe-Gläubigerversammlung eingeladen, die vom 2. bis 4. Februar 2015 stattfinden wird. Aktuell hat die Penell GmbH einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt sowie eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge vorzunehmen.

Schlechte Nachrichten für die Anleger: Wie die Penell GmbH am 9. Januar 2015 mitteilte, soll der Treuhänder, die MSW GmbH, ein ,,umfassendes Sanierungskonzept" erarbeiten, um eine etwaige Fortführungsprognose zu untersuchen. Dies dürfte im Klartext heißen, dass Anleger auf Teile ihrer Forderungen verzichten sollen. Wie das Sanierungskonzept im Detail aussehen wird, soll sich bis zum 28. Februar 2015 entscheiden, bis dahin hat die Penell GmbH die Anleihegläubiger um Zeit gebeten.

Betroffene Anleger können sich an den BSZ e.V. wenden. BSZ e.V,-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Es sollte z.B. von einem Fachanwalt geprüft werden, ob die Sachlage eine außerordentliche Kündigung nach den zugrunde liegenden Anleihebedingungen rechtfertigt. Falls ja, sollte diese umgehend vorgenommen und durchgesetzt werden, bevor die Gläubigerversammlungen Fakten schaffen und sich auf Sanierungskonzepte einigen, die zum teilweisen Verlust Ihrer Anleiheforderungen führt. Eile ist also geboten. Auch bleibt die Prüfung von Prospekthaftungsansprüchen vorbehalten."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Penell GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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