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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

ONECOIN: BAFIN UNTERSAGT GESCHÄFTE MIT „ONECOINS“ IN DEUTSCHLAND. BSZ. e. V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 403 Wörter · 277 Aufrufe

OneCoin Ltd, OneLife Network Ltd und One Network Services Ltd stehen in einem Verbund von Unternehmen, die unter dem Begriff „OneCoin“ über ein mehrstufiges System in Deutschland und weltweit virtuelle Einheiten anbieten, die sie selbst als sog. „Kryptowährung“ bezeichnen.

Inzwischen hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diverse Maßnahmen ergriffen, so teilte die BaFin mit Datum vom 27.04.2017 auf ihrer Homepage folgendes mit:

„Die BaFin hat der Onecoin Ltd. (Dubai) und der OneLife Network Ltd. (Belize) heute untersagt, im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit ‚OneCoins’ durchzuführen. Darüber hinaus hat sie die Unternehmen angewiesen, jegliche Werbung für den Vertrieb und Verkauf von ‚OneCoins‘ in Deutschland sofort einzustellen. Die Geschäfte mit ‚OneCoins’ in Deutschland sind nach Auffassung der BaFin als Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG ...) zu qualifizieren. Die Erlaubnis, die für diese Finanzdienstleistung nach § 32 Abs. 1 KWG für den Betrieb im Inland erforderlich ist, haben die Betreiber nicht. Der One Network Services Ltd: (Sofia/Bulgarien) hat die BaFin unterstützende Tätigkeiten untersagt.

Die Verfügungen beruhen auf § 37 Abs. 1 Satz 1 und 4 KWG. Sie sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“.

Bei dem BSZ e.V. haben sich bereits diverse Kunden von OneCoin aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeldet, die sich fragen, was sie nun tun können.

Betroffene können sich daher gerne der BSZe.V. Interessengemeinschaft „OneCoin“ anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen zu lassen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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