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Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: BVCP begrüßt praxisgerechtere Lösungen für Fernpiloten

B Bundesverband Copter Piloten e.V. 4 Min. Lesezeit · 729 Wörter · 30 Aufrufe Deutschland

Praxisgerechtere Verfahren schaffen mehr Planungssicherheit für Fernpiloten und ermöglichen in Kontrollzonen der DFS-kontrollierten Verkehrsflughäfen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben

Der Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßt die neuen Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Mit der Veröffentlichung der NfL 2026-1-3884 und der nun beginnenden Umsetzung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Drohnenflüge in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter durchführen zu können.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche Mitglieder des BVCP an den Verband gewandt, nachdem Genehmigungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen zunehmend restriktiv gehandhabt oder in vielen Fällen gar nicht mehr erteilt wurden. Betroffen waren sowohl gewerbliche Einsätze, beispielsweise für Vermessung, Inspektion oder Dokumentation, als auch Flüge privater Fernpiloten.

Der BVCP hat diese Entwicklung frühzeitig aufgegriffen und die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den zuständigen Behörden adressiert. In mehreren Gesprächen und Schreiben an die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat sich der Verband für praktikable, rechtssichere und bundesweit nachvollziehbare Verfahren eingesetzt.

"In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Mitglieder an uns gewandt, weil Genehmigungen für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung verwalteten Kontrollzonen vielfach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erteilt wurden. Diese Entwicklung hat viele private, vor allem aber gewerbliche Fernpiloten vor erhebliche praktische Probleme gestellt. Deshalb haben wir den Dialog mit der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt gesucht und uns für rechtssichere, praktikable und zugleich sichere Lösungen eingesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein neuer Weg eingeschlagen wird, der sowohl den Sicherheitsanforderungen des bemannten Luftverkehrs als auch den berechtigten Interessen der Drohnenbetreiber Rechnung trägt. Entscheidend wird jetzt sein, wie die neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen umgesetzt werden."

Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)

Mit der neuen Regelung können künftig für festgelegte Bereiche innerhalb von Kontrollzonen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben veröffentlicht werden. Dadurch entfällt in diesen Bereichen die bislang erforderliche individuelle Einzelfreigabe, sofern die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen eingehalten werden. Für Flüge in unmittelbarer Flughafennähe, in sensiblen Bereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt eine individuelle Freigabe weiterhin erforderlich.

Der BVCP weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht automatisch an allen Flughäfen gleichermaßen gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und flughafenspezifisch durch die DFS. Maßgeblich bleiben daher stets die für die jeweilige Kontrollzone veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie ergänzende Informationen in der AIP Germany und gegebenenfalls NOTAM.

Genaueres beschreibt der BVCP in seinem Fachbeitrag in den BVCP-News und in der Rubrik "Copter & Recht".

Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den kontrollierten Luftraum dar. Sie können dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen und sowohl privaten als auch gewerblichen Fernpiloten mehr Planungssicherheit zu geben, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.

Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Verkehrsflughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten fachlich bewerten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Herr Christoph Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 - 177 33 75 - 0
fax ..: 0221 - 177 33 75 - 9
web ..: https://bvcp.de
email : c.bach@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) ist mit rund 650 Mitgliedern und über 2.500 vertretenen Fernpiloten die größte deutsche Interessenvertretung für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Seit seiner Gründung in 2016 bringt sich der Verband als fachlicher Ansprechpartner regelmäßig in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie in Gremien der Industrie für die Normierung neuer Regelungen und Verfahren ein und engagiert sich für sichere, praxistaugliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Der BVCP vertritt die Interessen privater und wirtschaftlicher Drohnenpiloten und Drohnenunternehmen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zu optimieren, über die Regulierungen aufzuklären und Fernpiloten bei deren Einhaltung zu unterstützen, die wirtschaftlichen Nutzung zu steigern, neue Einsatzfelder für Drohnen zu eröffnen und mit seiner Initiative AERIAL CULTURE gegenseitigen Respekt und Akzeptanz zu fördern.

Pressekontakt:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Frau Kerstin Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln

fon ..: 0221 - 177 33 75 - 0
email : k.bach@bvcp.de

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Kerstin Bach
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