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MS Vega Nikolas: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 504 Wörter · 355 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Sieben Jahre nachdem die Vega Reederei den Schiffsfonds MS Vega Nikolas emittiert hat, steht er auch schon wieder vor dem Aus. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 526 IN 5/15).

„Im Insolvenzfall müssen die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings seien die Anleger nicht schutzlos gestellt, sondern könnten auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn häufig sei die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Zudem sollte die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Wie die Praxis zeigt, war das aber oft genug nicht der Fall. Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Das mussten schon etliche Anleger bei den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen erleben“, so der Fachanwalt. Denn Schiffsfonds sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen etwa die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Dennoch wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. So eine Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Laut der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger einen Einblick in das Provisionsinteresse der Banken bekommt. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte er sich dann möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega Nikolas. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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