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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MPC ,,Santa-P Schiffe" insolvent: Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Achtung: Es droht Verjährung!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 782 Wörter · 313 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Der Dachfonds MPC Beteiligungsgesellschaft MS ,,Santa P Schiffe mbH & Co KG ist insolvent, am 11.08.2014 hat das Amtsgericht Niebüll die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz zum Insolvenzverwalter bestellt.

Damit drohen den Anlegern sehr hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen werden.

Anleger sollten daher unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen lassen, die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner betreut bereits seit mehreren Jahren Anleger, denen die Anlage in den MS ,,Santa P Schiffen" z.B. von Banken wie der Postbank, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und diversen anderen Banken vermittelt wurde.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Oftmals haben Anleger hier gute Chancen auf Schadensersatz, denn oftmals wurden die Anleger nicht auf die erheblichen Risiken des Schiffsfonds hingewiesen, wie Totalverlustrisiko, Nachschusspflicht, Ausbau des Panamakanals, etc."

Auch wurden die Anleger oft nicht auf die Provisionen, Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs", der Banken hingewiesen, die diese erhalten haben. Wenn der Anleger hierüber weder der Höhe noch dem Grunde nach hingewiesen wurde, kann er bereits aus diesem Grunde die Anlage vollständig rückabwickeln.

Auch bestanden beim MPC-Fonds ,,Santa P-Schiffe" hohe Weichkosten, auf die die Anleger ebenfalls oftmals nicht hingewiesen wurden. Der BGH hat bereits entschieden, dass bei Weichkosten über 15 % der Anleger hierauf hingewiesen werden muss und ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen kann, sofern er nicht darauf hingewiesen wird.

Doch Achtung, es droht Verjährung: Da die Verjährung 3 Jahre kenntnisabhängig, jedoch spätestens nach 10 Jahren nach Zeichnung der Fondsbeteiligung eintritt, und der Fonds in den Jahren 2004 und 2005 vertrieben wurde, droht in vielen Fällen bereits zum Jahresende 2014 entgültig die Verjährung einzutreten, so dass ab dann keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Betroffene MS Santa-P-Schiffe-Anleger sollten also nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, hierfür können sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,MS Santa-P-Schiffe" anschließen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Santa-P-Schiffe" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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