Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 14:03 Knuddels unterstützt PRIDE PICTURES Film Festival. 14:00 Praxisbericht Medizintechnik: Ayus Medical löst Störungen an Dialysege.... 13:57 Die wertvollsten Steine der Welt kommen nach München. 13:54 WT600: Österreichische Innovation erleichtert Reinigung von Geflügelma.... 13:51 DIY-Adventskalender: 24 Schachteln mit Fotos gestalten und selbst befü.... 13:45 SC Lötters schließt zwei neue "Gute Geschäfte" auf Bonner Marktplatz a.... 13:42 Find your Retreat kündigt Intensiv-Retreat für Retreat-Leader:innen au.... 13:39 Geheime Zutaten für effizientes Arbeiten in Wald, Garten und Landschaf....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MPC SANTA P-SCHIFFE 2: MS SANTA PLACIDA VOR DEM VERKAUF

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 883 Wörter · 419 Aufrufe

Seit Jahren werden die Anleger des Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe 2 mit schlechten Nachrichten konfrontiert. Nun soll offenbar auch das letzte verbliebene Fondsschiff MS Santa Placida verkauft werden. Für die Anleger verblieben nach der folgenden Liquidation des Fonds wahrscheinlich erhebliche finanzielle Verluste.

Im Juli 2007 legte MPC Capital den Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen und investierten insgesamt rund 88 Millionen Euro. Der Dachfonds investierte in die vier Panamax-Containerschiffe MS Santa Pamina, MS Santa Pelagia, MS Santa Petrissa und MS Santa Placida. Während die Gesellschaften der ersten drei Schiffe bereits insolvent sind, soll das letzte verbliebene Fondsschiff nun offenbar verkauft werden. Die Anleger sollen bis Ende August über den Verkauf abstimmen.

Für die Anleger war ihre Beteiligung an dem Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 bislang wenig erfreulich. Daran würde sich auch nach der Liquidation des Fonds nichts mehr ändern. Allerdings haben sie noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

"In den Beratungsgesprächen wurden die Anleger gerade bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig fehlerhaft beraten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. In dieser Falschberatung kann nun der Schlüssel für Schadensersatzansprüche liegen. In der Anlageberatung wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich handelt es sich in aller Regel um spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Daher hätten die Anleger über die Risiken auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Neben dem Totalverlustrisiko zählen z.B. lange Laufzeiten, Wechselkursverluste oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile zu den Risiken.

"Als der Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 aufgelegt wurde, stand bereits fest, dass der Panamakanal ausgebaut wird und inzwischen auch ist. Durch den Ausbau haben die kleineren Panamax-Schiffe mit geringerer Ladekapazität ihren Wettbewerbsvorteil eingebüßt, da nun auch größere Schiffe diese Wasserstraße befahren können. Auch darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen", so Rechtsanwältin Gaber. Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre teilweise hohen Provisionen, sog. Kick-backs, nicht verschweigen dürfen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MPC SANTA P-SCHIFFE 2 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MPC SANTA P-SCHIFFE 2: kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cp
Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=41413d33a32e5f915cdf199ce453278f

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
https://dieburgcity.wordpress.com/unterstuetzerliste

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.