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Mehrwert Konzeptmanagement GmbH: Rückforderungen des Insolvenzverwalters bei den Darlehensgebern.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 465 Wörter · 318 Aufrufe
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MEHRWERT KONZEPTMANAGEMENT GMBH - INSOLVENZ DER GESELLSCHAFT FÜHRT SEITENS DES INSOLVENZVERWALTERS ZU RÜCKFORDERUNGEN VON ERHALTENEN ZINSZAHLUNGEN AN DIE DARLEHENSGEBER.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, werden die Darlehensgeber, die der nunmehr insolventen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH partiarische Darlehen zur Verfügung gestellt haben, von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der auf die Darlehen erhaltenen Zinsen in Anspruch genommen.

Der Insolvenzverwalter wies die Darlehensgeber zunächst darauf hin, dass ihre Darlehensforderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, da die nachrangigen Insolvenzgläubiger zur Forderungsanmeldung noch nicht aufgefordert wurden. Das bedeutet, dass nach dem derzeitigen Stand mit einem Verlust der hingegebenen Darlehen zu rechnen ist. Darüber hinaus fordert der Insolvenzverwalter nunmehr die erhaltenen Zinszahlungen von den Darlehensgebern zurück.

Der Anleger ist jedoch im Einzelfall nicht schutzlos.

Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften im Falle einer Falschberatung auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer.

Offenbar ist darüber hinaus gegen die Initiatoren und Hintermänner dieser Anlage Strafanzeige gestellt worden. Es steht insbesondere der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. "Schneeballsystem" handelt. Insofern ist auch zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, da sich die Verantwortlichen ggf. aus Delikt haftbar gemacht haben. Zu prüfen ist hier insbesondere, ob Untreue- und Betrugstatbestände erfüllt sind, die neben der strafrechtlichen Verfolgung auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz begründen können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Darlehensgebern der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, die sich falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mehrwert Konzeptmanagement GmbH beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 02.09.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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