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MBB Clean Energy AG: Anspruchsverlust droht zum 31.12.2016

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 880 Wörter · 347 Aufrufe

Anleger der MBB Clean Energy AG sollten noch in diesem Jahr tätig werden, um mögliche Ansprüche auf Erstattung der gesamten Investitionssumme zu sichern.

Nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen für die Anleger der MBB Clean Energy AG realistische Aussichten dafür, dass sie ihre für die Wertpapiere gezahlte Investitionssumme zurückerhalten. Allerdings droht ein Verlust der bestehenden Ansprüche auf Erstattung der gesamten Investitionssumme zum 31.12.2016, so dass betroffene Anleger noch in diesem Jahr tätig werden sollten.
http://bit.ly/2hvamWC

MBB Clean Energy AG: Anspruchsverlust droht zum 31.12.2016

Denn neben MBB kommen auch weitere Schuldner, insbesondere Banken, in Betracht. „Das gilt zumindest für bestimmte Fallkonstellationen, die nach der hiesigen Erfahrung allerdings die Regel bilden.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anleihegläubiger der MBB gegen unterschiedliche Anspruchsgegner. „Der erste Anleger erhielt vor einiger Zeit nach Klageeinreichung seine gesamte Investitionssumme von einer beteiligten Bank erstattet.

Derzeit bahnt sich eine weitere freiwillige Zahlung an. Die Kanzlei führt vor Gerichten in ganz Deutschland diverse Klageverfahren gegen beteiligte Banken in diesem Zusammenhang.“ Braun rechnet in Kürze mit weiteren positiven Ergebnissen. Er hatte bereits letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass er durchaus optimistisch ist, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen. Das endgültige Insolvenzverfahren der MBB Clean Energy AG ist indes aktuell immer noch nicht eröffnet.

Rechtsanwalt Braun rät betroffenen Anlegern daher, sich unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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