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Kurswechsel bei der Postbank Finanzberatung AG?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 307 Wörter · 369 Aufrufe

Offenbar scheint sich derzeit bei der Postbank Finanzberatung AG zumindest in gewissem Umfang in Kurswechsel zu vollziehen. Nachdem die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Pasquay vor wenigen Wochen ein erstinstanzliches, zu 100 % obsiegendes Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG erstritten hat, das von dieser nicht mal angegriffen wurde, häufen sich derzeit zumindest in besonders eklatant gelagerten Fällen die außergerichtlichen Vergleichsangebote.

Im Falle einer etwa achtzigjährigen Dame, der innerhalb kurzer Zeit mehrere große Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft wurden, hat nunmehr die Postbank Finanzberatung AG außergerichtlich etwa 70 % des Schadens Zug um Zug gegen Übertragung der notleidenden Beteiligungen angeboten - immerhin fast eine Viertelmillion Euro für die Geschädigte ohne langwieriges Gerichtsverfahren.

Auch für den Fall, dass eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sein sollte, sind die Erfolgsaussichten jedenfalls dann besonders positiv, wenn der damalige Berater als Zeuge zumindest nicht positiv für die Postbank Finanzberatung AG ausgesagt. Kunden der Postbank Finanzberatung AG sollten ihre Schadensersatzansprüche unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Auseinandersetzung.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Postbank Finanzberatung AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. November 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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