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Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten? BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 645 Wörter · 444 Aufrufe

Sie haben eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten, wollen diesen aber weiter besparen und von den hohen Zinsen profitieren?

Von Kündigungen sind betroffen vor allem Kunden:

der BHW Bausparkasse AG,

der LBS Baden-Württemberg,

der LBS Bayern,

der LBS West,

der LBS Nord,

der Wüstenrot Bausparkasse AG,

der Deutsche Bausparkasse Badenia AG,

DEBEKA, Schwäbisch Hall,

der BSQ Bausparkasse AG

sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen.

Dabei berufen sich die Bausparkassen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach Darlehensverträge nach 10 Jahren gekündigt werden können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind der Auffassung, dass den Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht zur Seite steht.

Nach seinem Sinn und Zweck ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach Erachten der Rechtsanwälte nicht auf den Fall der Kündigung durch eine Bausparkasse anwendbar. Diese Auffassung wurde zuletzt durch das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Es gibt zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen, die die Unwirksamkeit der Kündigungen der Bausparkassen feststellen.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die die Kündigung als wirksam sehen.

Der BGH hat sich noch nicht mit dem Komplex beschäftigt, so dass die Angelegenheit noch offen ist.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie, als erfahrene Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung z. B. durch Feststellungsklage sinnvoll ist.

Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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steff

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