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Kreditwiderrufe gehen immer noch für Immobilienkreditkunden

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 589 Wörter · 529 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Kreditwiderruf bei der ING-DiBa, der Commerzbank, der DSL Bank, der Apobank, der Deutsche Kreditbank (DKB), der PSD Bank, der Hypovereinsbank, der Deutschen Bank, der BHW Bausparkasse, der Münchener Hypothekenbank, der Sparda Bank, u.v.a. erfolgreich!

Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, dass im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 Kreditinstitute beim Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Ein Großteil der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen enthalten Fehler, die selbst nach mehreren Jahren einen Widerruf des Vertrages ermöglichen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Rahmen einer Studie festgestellt, dass ein überwiegender Anteil der Widerrufsbelehrungen in dem benannten Zeitraum fehlerhaft war. Ergebnis davon ist, dass die Frist für den Widerruf des Immobiliendarlehensvertrags nie zu laufen begonnen hat; der Widerruf kann somit auch heute noch erklärt und der Kreditvertrag rückabgewickelt werden.

„Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind sehr unterschiedlich und es bedarf einer genauen Prüfung derselben“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens zur Thematik fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen. Weiter ist festzustellen:

„Aufgrund unseres Fachwissens, der ständigen Fortbildung zum Kreditrecht und den vorhandenen Erfahrungen vor verschiedenen Gerichten sind wir spezialisiert darauf, die entsprechenden Fehler zu finden und unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Oftmals ist die vollständige Rückabwicklung möglich, in vielen Fällen zeigen sich die Bankhäuser einer vergleichsweisen Lösung der Angelegenheit aufgeschlossen.“

Neben den Widerrufsbelehrungen die die verschiedenen Sparkassen und Volksbanken landesweit verwendet haben, erscheinen auch die Widerrufsbelehrungen vieler Banken fehlerhaft.

Es lagen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens bereits ca. 1000 verschiedene Widerrufsbelehrungen u.a. der ING-DiBa, der Commerzbank, der DSL Bank, der Deutsche Kreditbank (DKB), der PSD Bank, der Hypovereinsbank, der Deutschen Bank, der BHW Bausparkasse, der Münchener Hypothekenbank, der R & V Lebensversicherung AG, der Sparda Bank, vor, welche durch die Kanzlei als fehlerhaft erachtet wurden. Ein Widerruf der Immobiliendarlehensverträge erscheint in einer Vielzahl der Fälle möglich.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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