Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 15:27 USA: Neue Atomstromverträge rücken Uran in den Fokus. 15:17 Weihnachtsgeschäft treibt Nachfrage nach Kartonverpackungen. 14:37 Silver Tiger Metals plant 87 Millionen CAD für den weiteren Minenbau. 14:26 Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio am Langensee. 14:03 Knuddels unterstützt PRIDE PICTURES Film Festival. 14:00 Praxisbericht Medizintechnik: Ayus Medical löst Störungen an Dialysege.... 13:57 Die wertvollsten Steine der Welt kommen nach München. 13:54 WT600: Österreichische Innovation erleichtert Reinigung von Geflügelma....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kassiert die Telekom bei Abmahnwellen a lá REDTUBE ebenfalls mit ab?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 287 Wörter · 307 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946 641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.

Knapp eine Millionen mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 EUR und 36 EUR pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 EUR. Bei insgesamt 946 641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 EUR, also knapp 26 Millionen EUR.

Diese immens hohe Summe kann sich sehen lassen, auch wenn die Telekom behauptet, bei Bindung seiner Mitarbeiter wegen der Bereitstellung der Daten, die hinter einer IP Adresse stehen, kein Geld mit den Abmahnwellen zu verdienen.

Gegen gerichtliche Beschlüsse könne man nichts machen, hört man aus Richtung der Telekom. Es gibt aber weitaus schlimmere Übel für die Telekom.

Nach Auffassung des auf dem Gebiet des Urheberrechts schwerpunktmäßig tätigen BSZ e.V. Vertrauensanwalts Rechtsanwalt Dirk Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, www.rechtsanwalt-witteck.de wird durch solche Systeme das Abmahngebaren in Deutschland nicht gerade eingedämmt.

Solange Rechtsanwälte, die sich auf das Lostreten von Abmahnwellen spezialisiert haben, noch ausreichend Gebühren dafür einstreichen können und auch die Provider - wie die Telekom - ebenfalls Einnahmen erzielen können, wird der Auswuchs der Abmahnwellen auch bestehen bleiben, denn auch § 97a UrhG, der die Gebühren der Abmahnanwälte deckeln sollte, bleibt weitestgehend unbeachtet.

Ob andere Internetprovider die entsprechenden Daten der hinter den entsprechenden IP Adressen stehenden Nutzer ebenfalls speichern und an Urheberrechtsinhaber weitergeben ist nicht bekannt.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.