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ICB Group - Neue Hoffnung für Geschädigte, Geld zurück zu bekommen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 401 Wörter · 355 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Bei der so genannten ,,ICB Group" aus Zürich/Schweiz handelt es sich um ein so tatsächlich gar nicht existierendes Finanzunternehmen, welches Seriosität suggerierende Internetauftritte kreiert, virtuelle Büros unterhalten und durch ein umfassendes Akquisenetzwerk zahlreiche unwissende Anleger zu völlig sinnlosen Investitionen überredet hat. Insbesondere wurde den Investoren der Erwerb so genannter ,,Wandelanleihen" versprochen. Die Investoren sollten Wertpapiere der ICB kaufen, die sodann in gewinnträchtigte Aktien der renommierten amerikanischen Ölfirma Schlumberger Ltd. umgewandelt werden konnten.

Tatsächlich hatte Schlumberger diese Wertpapieranleihen niemals ausgegeben. Die Hintermänner der angeblichen ICB-Group hatten das Geld von den geschädigten Anlegern lediglich im Rahmen eines Schneeballsystems eingesammelt, in bar von angeblichen ,,Treuhandkonten" bei niederländischen Banken abgehoben und für sich selbst verwendet; der Erwerb von Schlumberger-Wertpapieren war nie beabsichtig und für die Anleger auch nie möglich gewesen. ,,Selbst wir als Anlegerschutzkanzlei, die wir Fälle dieser Art natürlich in großer Zahl bearbeiten, müssen dies als einen besonders dreisten, groß angelegten Kapitalanlagebetrug bezeichnen", teilt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. ,,Die Zahl der Geschädigten liegt bei ca. 1.000, wobei von einer weitergehenden Dunkelziffer auszugehen ist", so der Anwalt weiter. ,,Die Hintermänner, die in Untersuchungshaft sitzen, haben auf diese Weise zweistellige Millionenbeträge abgeschöpft."

Dieses Geld muss für die Anleger aber nicht verloren sein. Eine Akteneinsicht durch die Kanzlei Cäsar-Preller, verbunden mit der Durchsicht und Auswertung mehrerer tausend Seiten Ermittlungsmaterials, hat ergeben, dass die zuständige Staatsanwaltschaft dingliche Arreste in das Vermögen der inhaftierten Hintermänner erwirkt hat. Es besteht also durchaus eine realistische Aussicht, nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels auf dieses Geld auch Zugriff zu bekommen. Die ersten Klagen gegen die Hintermänner der ICB-Group sind von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bereits eingereicht worden.

Wer sich über seine individuellen rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen möchte kann sich gerne der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,, ICB Group" anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 16.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp

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