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HCI MS Pioneer Lake: AG Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 538 Wörter · 331 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS Pioneer Lake eröffnet (Az.: 67g IN 577/14). Den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage.

„Die Anleger müssen möglicherweise nicht nur mit dem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, sondern eventuell auch mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Dagegen sollten sie sich wehren.“

Denn schutzlos sind die Anleger nicht gestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Ein erfolgversprechender Ansatzpunkt dafür sei, eine fehlerhafte Anlageberatung. „Es ist immer wieder festzustellen, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Heißt: Die Risiken der Beteiligung an einem Schiffsfonds wurden gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Und das obwohl den Anlegern am Ende sogar der Totalverlust der Einlage drohen kann“, so der Fachanwalt. Trotz dieser Risiken seien Beteiligungen an Schiffsfonds auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt worden. „Diese wollten häufig nur etwas Geld für ihre Altersvorsorge sicher anlegen. Doch Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. Wurden die Anleger dementsprechend falsch beraten, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ein Grund für eine solche Falschberatung könne das Provisionsinteresse der vermittelnden Banken sein. „Und das muss nicht immer mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmen“, erklärt der Anwalt. Allerdings seien die vermittelnden Banken nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auch dazu verpflichtet, ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen zu legen, damit der Kunde zumindest einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Banken erhält. „Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI MS Pioneer Lake". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.05.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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