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Green Planet AG. Erfüllung durch Verwertung der Bäume?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 659 Wörter · 398 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Die Frankfurter Green Planet AG ist insolvent. Jetzt konzentrieren sich die Anleger darauf, möglichst viel im Verfahren von dem Geld zurückzuholen. Und das hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Information von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Nachdem der Frankfurter Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Green Planet AG bestellt wurde und die Anleger zur Anmeldung der Forderungen aufgefordert hat, stellt sich für die Betroffenen die Frage, was und wie sie anmelden. Denn der Fall ist speziell.

Das Unternehmen hatte den Anlegern nämlich nicht irgendwelche Finanzinstrumente, beispielsweise Inhaberteilschuldverschreibungen, Genussrechte, geschlossene Beteiligung oder Darlehen sondern angeblich Bäume verkauft. Und die Bäume könnten noch einen Wert haben. Deshalb kommt es nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper in Betracht, das Eigentum oder zumindest den Verwertungserlös der Bäume im Insolvenzverfahren geltend zu machen: "In Insolvenz erhalten die meisten Betroffenen oft nur einen Bruchteil des ursprünglichen Einsatzes. Wenn man die Bäume für jeden einzelnen Anleger zu Geld machen könnte, bestünde die Chance, möglichst viel vom eigentlichen Kaufpreis zurückzubekommen."

Das Insolvenzrecht sieht nämlich vor, dass die Gläubiger gegebenenfalls auch Absonderungs- und/ Aussonderrechte geltend machen können. Die gehen dann nicht in die Masse und können für die Entschädigung der übrigen Gläubiger nicht genutzt werden. "Aber dann müssten die Bäume, die die Green Planet AG verkauft hat, tatsächlich dem Unternehmen gehört haben. Und das prüfen wir gerade. Wenn sich das bestätigt, könnten Betroffene mit der Geltendmachung von Aussonderungsrechten punkten um möglichst viel vom Einsatz zurückholen."

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet AG anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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