Governance im Profifußball: Berater fordert Transparenzstandards für Vorstandsvergütungen
Wer über Vorstandsverträge entscheidet, bindet oft weit über die eigene Amtszeit hinaus. Ein Governance-Berater fordert Transparenzstandards für Fußball-Kapitalgesellschaften.
Vorstandsvergütungen in deutschen Fußball-Kapitalgesellschaften sollten nach Auffassung des Executive-Search- und Governance-Beraters Gregor Ghirmay künftig denselben Transparenzanforderungen genügen wie in vergleichbar großen Unternehmen anderer Branchen. Anlass ist die aktuelle Debatte über Mittelverwendung und Kontrollstrukturen in der Bundesliga, in der mehrere Klubs inzwischen Erlöse im dreistelligen Millionenbereich erzielen.
Ghirmay verweist darauf, dass die Bestellung, Laufzeit und Vergütung von Vorstandsmitgliedern nach Aktienrecht ausschließlich in der Verantwortung des Aufsichtsrats liegen und dem Maßstab der Angemessenheit unterliegen. In mitgliedergeführten Klubs falle die Kontrollfunktion jedoch häufig personell mit der Eigentümerseite zusammen, da Vereinsfunktionäre zugleich dem Aufsichtsrat der Kapitalgesellschaft angehören. Diese Konstellation sei rechtlich zulässig und strukturell angelegt, erhöhe aber die Anforderungen an unabhängige Kontrollmechanismen innerhalb des Gremiums.
Vier Vorschläge
Ghirmay schlägt vier Maßnahmen vor, die Klubs freiwillig oder über das Lizenzierungsverfahren umsetzen könnten:
1. Individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für Klubkapitalgesellschaften ab einer definierten Umsatzgröße, einschließlich der Aufteilung in fixe und variable Bestandteile. Börsennotierte Gesellschaften der Branche unterliegen bereits weitreichenden Veröffentlichungspflichten.
2. Offenlegung von Abfindungsobergrenzen in laufenden Vorstandsverträgen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt börsennotierten Gesellschaften eine Begrenzung auf höchstens zwei Jahresvergütungen und zugleich auf die Restlaufzeit des Vertrags. Für nicht börsennotierte Gesellschaften könne dieser Standard als Benchmark dienen.
3. Ausweis einer Verhältniskennzahl aus Vorstandsvergütung und Personalaufwand des Spielbetriebs " als Steuerungsgröße im Governance- und Lizenzierungskontext, nicht als Bewertung einzelner Vergütungshöhen.
4. Selbstbindung des Aufsichtsrats bei langfristigen Vorstandsverträgen. Verträge sollten nicht ohne besondere Begründung so frühzeitig verlängert werden, dass ihre Laufzeit die Amtsperiode der entscheidenden Aufsichtsratsmitglieder wesentlich überschreitet, ohne die künftigen Verantwortlichen einzubeziehen.
Hintergrund
Anlass der Debatte sind mehrere Fälle, in denen Vorstandsverträge in Fußball-Kapitalgesellschaften deutlich vor Ablauf verlängert wurden und die Bindungswirkung die Amtszeit der beschließenden Gremienmitglieder überstieg. Kommt es in solchen Konstellationen später zu einer vorzeitigen Trennung, entstehen Abfindungs- oder Restlaufzeitkosten, deren Höhe außerhalb des Aufsichtsrats regelmäßig nicht bekannt ist.
"Erfolgreiche Organisationen scheitern selten am Markt", so Ghirmay. "Sie scheitern an Gremien, die im Erfolg aufhören, unbequeme Fragen zu stellen."
Die Vorschläge seien branchenweit gemeint und richteten sich nicht gegen einzelne Klubs oder Personen. Klubs, die Kapitalmaßnahmen unter Beteiligung ihrer Mitglieder durchführten, stünden dabei in besonderer Verantwortung: Wer um Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung bitte, schulde den Mitgliedern nachvollziehbare Zahlen.
Über Gregor Ghirmay
Gregor Ghirmay führt eine Boutique für Executive Search & Leadership Advisory, Board & Governance Advisory sowie Executive Career Coaching mit Sitz in Flörsheim am Main. Er begleitet Mittelstand, Hidden Champions und PE-finanzierte Unternehmen bei Besetzungen und Governance-Fragen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene.
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