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Getgoods: BSZ e.V.-Anwälte reichen erste Klagen gegen Verantwortliche ein!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 649 Wörter · 293 Aufrufe
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BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Schadensersatzklagen gegen ehemaligen Vorstand ein! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.

In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand am 29. April 2014 eine weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen wurden. BSZ e.V.-Mitglieder wurden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die Insolvenz berichtet.
Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, der Insolvenzverwalter hat angegeben, dass gegenwärtig noch nicht angegeben werden könne, ob in dem Verfahren eine Insolvenzquote gezahlt werden könne, dies hänge unter anderem von der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte ab.

Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass er diverse Auszahlungen gefunden hat, die der Anfechtung unterliegen dürften, unter anderem eine Überweisung der Schuldnerin in Höhe von 750.000,- € an die TMI Invest GmbH. Auch bestünde der Verdacht der Manipulation der Buchführung.

Der vollständige Bericht des Insolvenzverwalters zur Gläubigerversammlung vom 29.04.2014 kann im geschlossenen Mitgliedsbereich eingesehen werden.

Aus diesem Grunde hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen erste Schadensersatzklagen für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.

Z.B. die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt. Auch wurden in den Klagen Ansprüche wegen mutmaßlicher unerlaubter Handlung geltend gemacht.

Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:

Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.

Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob diese Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Text gibt den Beitrag vom 26. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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