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Generell erhalten schwangere Frauen Zuschüsse zu Hartz IV.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 332 Wörter · 432 Aufrufe
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Das Jobcenter kann eine schwanger Leistungsberechtigte nicht zwingen, bei ihren Eltern zu wohnen: Das Recht auf eine eigene Wohnung besteht also. Handelt es sich bei der eigenen Wohnung um eine mit ,,angemessener Miete", so muss das Jobcenter auch die Kosten dafür übernehmen.

Eine Schwangerschaft ist ein Grund für einen Umzug, ganz egal, ob man aus der elterlichen Wohnung ausziehen möchte, oder einfach nur in eine größere Wohnung muss. Auch die Umzugskosten müssen vom Jobcenter übernommen werden, wenn man diese vor dem Umzug beantragt.

Auszubildende können auch Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Das gilt bedingt auch für schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen. Sie erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche Kosten für einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der Regelleistung. Die Zahlung beginnt mit der 13. Schwangerschaftswoche und endet mit dem Tag der Geburt.

Dieser Mehrbedarf muss aber beantragt werden. Gegebenenfalls wird die Vorlage des Mutterpasses verlangt. Auch Schwangerschaftsbekleidung kann beantragt werden. Üblicherweise besteht diese aus: 1 Mantel / Jacke 1 Umstandskleid 1 Freizeit- / Jogginganzug 2 Umstandshosen 2 Umstandsblusen 2 Pullover 1 Paar Schuhe 2 Unterhemden 7 Schlüpfer 1 Umstandsmieder 2 Umstandsbüstenhalter 2 Still-Büstenhalter 2 Umstandsstrumpfhosen 4 Nachthemden 1 Bademantel / Morgenrock 1 Umstandsbadeanzug.

Allerdings prüft das Jobcenter, ob der Kindesvater zahlungsfähig ist. Dieser ist nämlich vorrangig verpflichtet, für diese Hilfen aufzukommen.

Übrigens: Schwangerschaftsbekleidung wird natürlich nicht rückwirkend bewilligt, logisch. Benötigt eine Hilfebedürftige Schwangerschaftskleidung in einer Größe, die nicht handelsüblich ist, besteht auch ein Anspruch auf die Zahlung eines zusätzlichen Betrages, allerdings als Darlehen.

TIPP: Wenn Ihnen Anträge über Schwangerschaftsbekleidung und/oder Mehrbedarfe abgelehnt worden sind, wenden Sie sich doch direkt an uns.

Mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bietet Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an. Aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

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