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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

EU – Datenschutzgrundverordnung (DS-GV) !

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 671 Wörter · 352 Aufrufe

Ist Ihr Unternehmen bereit für die umfassenden Neuerungen im Datenschutz ab dem 25.05.2018?
BSZ e.V. Vertrauensanwälte unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DS-GV.

Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GV) in Kraft. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, die neuen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder von bis zu € 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes Ihres Unternehmens.

Die nachtolgende Checkliste gibt einen kurzen Überblick, ob für Ihr Unternehmen die Gefahr besteht, dass Sie aufgrund Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften von Wettbewerbern abgemahnt, oder gar von der Aufsichtsbehörde mit Sanktionen belegt werden können. Bestimmte BSZ e.V. Vertrauenskanzleien unterstützen Unternehmen bei der Klärung und Beachtung der gefährlichsten datenschutzrechtlichen Problemstellungen.

Fragen:

• Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Datenschutzleitlinie?

• Sind die Datenschutzziele in Ihrem Unternehmen erfasst und beschrieben?

• Ist die Verantwortlichkeit für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen klar geregelt?

• Gibt es in Ihrem Unternehmen ein Bewusstsein für Datenschutzrisiken?

• Besteht in Ihrem Unternehmen Transparenz über mögliche Zielkonflikte (Marketing- Rechtsabteilung)

• Verfügt Ihr Unternehmen über einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
• Wenn nein, warum nicht? Ist dies ausreichend und nachvollziehbar dokumentiert?

• Wie haben Sie sichergestellt, dass datenschutzrechtliche Belange bei Beginn oder Änderung eines jeden Prozesses in Ihrem Unternehmen Berücksichtigung finden? (Privacy by design – Art. 25 DS-GVO)?

• Haben Sie externe Dienstleister zur Erledigung Ihrer Arbeiten / Daten (Auftragsverarbeiter) eingebunden?
• Wenn ja, haben Sie eine Übersicht über die Auftragsverarbeiter?
• Wenn ja, haben Sie mit Ihren Auftragsverarbeitern die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Mindestinhalt nach Art. 28 III DS-abgeschlossen?

• Haben Sie Ihre Texte zur datenschutzrechtlichen Information der betroffenen Personen bei der Datenerhebung an die Anforderungen nach Art. 13 bzw. 14 DS-GVO angepasst?
• Wenn Nein, warum nicht? Ist dies ausreichend und nachvollziehbar dokumentiert?

• Haben Sie Verfahren eingerichtet, um Anträge auf Datenübertragbarkeit betroffener Personen erfüllen zu können? (Art. 20 DS-GVO)

• Haben Sie ein Datenschutzmanagementsystem installiert, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass Ihre Verarbeitung gemäß der DS-GVO erfolgt (Art. 24 I DS-GVO)?

• Haben Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Überprüfung der Sicherheit der Verarbeitung auf die neuen Anforderungen des Art. 32 DS-GVO angepasst?

• Haben Sie sich auf die Notwendigkeit der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung vorbereitet?

• Haben Sie gem. §33 DS-GVO sichergestellt, dass die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten innerhalt von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde möglich ist?

Falls Sie diese Fragen nicht allesamt mit „JA“ beantworten können, besteht in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf. Beachten Sie bitte, dass die Datenschutzbehörden und Konkurrenzunternehmen empfindliche Maßnahmen (Abmahnung / Unterlassung, etc.) einleiten können, sollte Ihr Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes nicht erfüllen.

Noch besteht ausreichend Zeit, die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung bis zum 25.05.2018 zu erfüllen.

Eine fachkundige BSZ e.V. Vertrauenskanzlei unterstützt bereits eine Vielzahl von Unternehmen und Start-Ups bei der Umsetzung der Anforderungen an die neue DS-GV.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung über möglichen Handlungsbedarf. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Datenschutz anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Datenschutz kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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