Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 15:27 USA: Neue Atomstromverträge rücken Uran in den Fokus. 15:17 Weihnachtsgeschäft treibt Nachfrage nach Kartonverpackungen. 14:37 Silver Tiger Metals plant 87 Millionen CAD für den weiteren Minenbau. 14:26 Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio am Langensee. 14:03 Knuddels unterstützt PRIDE PICTURES Film Festival. 14:00 Praxisbericht Medizintechnik: Ayus Medical löst Störungen an Dialysege.... 13:57 Die wertvollsten Steine der Welt kommen nach München. 13:54 WT600: Österreichische Innovation erleichtert Reinigung von Geflügelma....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Es gibt ihn doch noch, den WIDERRUFSJOKER!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 774 Wörter · 340 Aufrufe

"Der Widerrufsjoker lebt noch", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Denn auch bei Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben die Banken und Sparkassen noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.

Am 21. Juni ist die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, abgelaufen. Für Altverträge aus diesem Zeitraum kann der Darlehenswiderruf nicht mehr erklärt werden. "Für jüngere Verträge gilt das allerdings nicht. Hier haben Verbraucher nach wie vor die Möglichkeit zu widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Und es sei keineswegs so, dass die Banken und Sparkassen seit dem 11. Juni 2010 nur noch einwandfreie Widerrufsbelehrungen verwendet hätten. Das zeigt auch schon ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. Mai 2015 (Az.: 17 U 334/15). Hier hatte ein Verbraucher in den Jahren 2011 und 2012 verschiedene Darlehensverträge abgeschlossen, die er unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablöste, ehe er die Verträge später widerrief. Das OLG entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Denn die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem Deutlichkeitsgebot, da sie sich nicht ausreichend von den übrigen Vertragsbestimmungen abhebe. Alleine dadurch sei die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden, sodass der Widerruf immer noch möglich gewesen sei. Dabei sei es unerheblich, dass die Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits abgelöst wurden.

"Das Urteil zeigt, dass der Widerrufsjoker bei jüngeren Darlehen immer noch sticht", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Und die Verbraucher können vom Widerrufsjoker immer noch profitieren. So sind die Zinsen auf einem historischen Tiefstand, so dass durch den Widerruf und eine Umschuldung die Zinslast deutlich gesenkt werden kann. Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann durch den Widerruf von den Banken zurückverlangt werden.

Für viele Verbraucher, die ihre alten Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen haben, erwartet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi, dass die Auseinandersetzung mit der Bank demnächst erst losgeht. "Es ist zu erwarten, dass viele Banken den Widerruf ablehnen werden. Die Argumente der Banken wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts verfangen aber nicht und wurden von diversen Oberlandesgerichten bereits zurückgewiesen. Daher sollten sich Verbraucher nicht entmutigen lassen, sondern den Widerruf auch mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Denn die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a0c9c5eb9b19d4d731c4cc8f62e212e4

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.