Entgelttransparenz: Das Gesetz fehlt, die Arbeit beginnt trotzdem
IT-Dienstleister TechDivision gründet mit HR- und Legal-Spezialisten die
AIHRCON GmbH, um mittelständische Unternehmen bei der Datenanalyse im HR-Umfeld zu unterstützen.
Kolbermoor, 3. September 2026: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 18. August 2026 entschieden, dass Daimler Truck einer früheren Abteilungsleiterin rund 210.000 Euro brutto nachzahlen muss. Zugesprochen wurde ihr die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.
Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Fachbeobachter rechnen frühestens Anfang 2027 mit einem novellierten Entgelttransparenzgesetz. Folgenlos bleibt das nicht: Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar an zentrale Vorgaben gebunden, und nationale Gerichte sind gehalten, bestehendes Recht richtlinienkonform auszulegen. Im Streitfall müssen Arbeitgeber Entgeltunterschiede mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien erklären können.
Mittelstand ist auf die Datenanforderungen kaum vorbereitet
Vorbereitet ist darauf bislang wenig: Eine Befragung des German Business Panel der Universität Mannheim vom Juli 2026 zeigt, dass 26,8 Prozent der Unternehmen noch nie von der Richtlinie gehört hatten. Weitere 52,2 Prozent hatten sich nicht konkret damit befasst. Der eigentliche Aufwand liegt für den Mittelstand dabei nicht im Juristischen, sondern in der Datenanalyse. Denn die EU-Richtlinie setzt eine scharfe Grenze: Können Arbeitgeber einen geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von 5 Prozent oder mehr in einer Vergleichsgruppe nicht durch objektive Faktoren rechtfertigen, drohen rechtliche Konsequenzen. Vergleichsgruppen entstehen jedoch erst, wenn Tätigkeiten präzise nach Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen eingeordnet sind. Unternehmen benötigen dringend saubere Entgeltdaten und eine Dokumentation, die einer rechtlichen Überprüfung standhält."
AIHRCON bündelt IT, HR und Arbeitsrecht
Dies war der Startschuss für den IT-Dienstleister Tech Division, zusammen mit langjährigen Partnern aus dem Bereich HR und Legal die AIHRCON GmbH zu gründen. Das neue Unternehmen stellt für mittelständische Unternehmen eine pragmatische Audit-Lösung bereit, die DSGVO-konform und vollständig in der EU verarbeitet wird. Der Kern von AIHRCON ist der ‚Human-in-the-Lead-Ansatz: Die Software übernimmt die komplexe statistische Berechnung der bereinigten Entgeltunterschiede, allerdings wird jedes Audit wird der Übergabe an den Kunden durch das HR- und Compliance-Expertenteam plausibilisiert. So entsteht kein reiner KI-Export, sondern ein rechtssicher argumentierbarer Report für Geschäftsführung und Betriebsrat.
"Wer bei Entgeltunterschieden erst dann anfängt zu rechnen, wenn jemand nachfragt, hat das eigentliche Problem schon. Die Frage ist nicht, ob es Unterschiede gibt, sondern ob man sie erklären kann", sagt Stefan Willkommer, Mitgründer und CEO der TechDivision GmbH. "Als Unternehmen betrifft uns das Entgelttransparenzgesetz zukünftig auch, daher war es unser eigenes Interesse, hierfür eine entsprechende Lösung zu finden.
Mit AIHRCON schlagen wir die Brücke zwischen juristischen Vorgaben und der HR-Realität im Mittelstand. Unsere Software-Lösung ermöglicht es Unternehmen, ihre Entgeltdaten rechtssicher, diskriminierungsfrei und vor allem ohne unüberschaubaren administrativen Aufwand zu analysieren", ergänzt Stefan Willkommer verantwortlich für Strategie und Wachstum bei AIHRCON.
Der vollständige Fachbeitrag ist im TechDivision Blog unter folgendem Link abrufbar: https://www.techdivision.com/newsroom/gleicher-lohn-ist-ein-datenproblem
Hinweis für Redaktionen: Terminhinweis Webinar
Am Donnerstag, 10. September 2026, um 10:00 Uhr zeigt das AIHRCON-Gründerteam in rund 45 Minuten Einblicke zum Entgelttransparenzgesetz und stellt die neue Softwarelösung für mittelständische Unternehmen anhand eines konkreten, anonymisierten Praxisbeispiels vor. Anschließend gibt es Raum für Fragen. Die Teilnahme ist kostenlos, alle Angemeldeten erhalten im Anschluss die Aufzeichnung.
Anmeldung unter: https://www.aihrcon.com/webinar/
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