Mo, 12. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:24 Fensterputzen ohne Abo und Jahresvertrag: Wie Jan Oldenburg die Glasre.... 11:18 Saubere Schaufenster und Glasfassaden: DIE FENSTERPUTZER setzen Berlin.... 11:11 Klare Sicht nach dem Laubfall: Glasdach- und Wintergartenreinigung in.... 11:06 Mehr Strom vom eigenen Dach: DIE FENSTERPUTZER reinigen Photovoltaikan.... 11:06 EU-Pilotprojekt „SDM4EU II“: Lkw-Fahrer aus Afrika als neuer Ansatz ge.... 11:00 3.000 Unterschriften für die Kraniche von Linum - Grosser Zuspruch für.... 10:55 Deutschlandstudie zeigt neue Potenziale für City-Gutscheine. 10:51 Warum immer weniger Ransomware-Opfer zahlen.
Politik Für Wirtschaftsjournalisten

Ein Fall von Zensur? Film kritisiert Braunschweiger Justiz, die bedroht den Filmemacher

P Projektwerkstatt 3 Min. Lesezeit · 582 Wörter · 40 Aufrufe Deutschland

Das Landgericht Braunschweig verhandelt gegen einen Journalisten, der in einem Film genau dieses Landgericht kritisiert hat, u.a. wegen Lästern über Klimaschützer*innen.

Es ist eine seltsame Konstellation: Das Landgericht Braunschweig verhandelt gegen einen Journalisten, der in einem Film genau dieses Landgericht kritisiert hat. Er deckte mit Hilfe heimlicher Tonaufnahmen willkürliches Vorgehen gegen Klimaschützer*innen auf. Dass er nun selbst vor genau dem kritisierten Gericht steht, riecht nach Rache seitens der Justiz. Der bisherige Verfahrensverlauf erhärtet diesen Verdacht. Doch unterstützt von inzwischen drei Verteidiger*innen, darunter zwei Laien, konnte eine schnelle Aburteilung bislang abgewehrt werden. Demnächst steht der fünfte Verhandlungstag an.

Verhandelt wird über einen Film, der unter dem Titel "Unter Paragraphen II" auf Youtube zu finden ist. Darin werden zwei Gerichtsprozesse dokumentiert, in denen die Richterin zusammen mit der Staatsanwaltschaft offen über Klimaschützer*innen lästert, den Angeklagten ihr Antragsrecht und ihr Recht auf eine Verteidigung beschneidet, um sie schließlich, als diese protestierten, in den Kerker zu sperren. All das fanden andere Richter*innen, die über Befangenheiten oder Strafanzeigen zu entscheiden hatten, nicht anrüchig. Doch als die Strafverfolgungsbehörden merkten, dass die Abläufe dokumentiert und veröffentlicht wurden, begannen sie zu handeln - gegen die Veröffentlichung und den Journalisten, der den Film erstellte. Als der Film in Braunschweig, dem Ort des Geschehens, gezeigt werden sollte, schickten sie sogar eine Polizeitruppe, um die Vorführung gewaltsam zu beenden. Veranstalter und Filmemacher wurden festgenommen. Unübersehbar sollte unbequeme Berichterstattung zensiert werden, und zwar durch genau die, deren Verhalten im Film kritisch beleuchtet wird.

Dieses Ziel verfolgt auch der nun laufende Prozess. Er begann in einer Art, wie es zum Film passt. Der nun zuständige Richter brüllte den angeklagten Filmemacher an und schickte ihm einen Brief an seine Privatadresse. Inhalt: Die Androhung von einem halben Jahr Gefängnis, wenn der Film nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden würde. So wird staatliche Macht missbraucht: Nicht per Urteil, sondern per Drohung. Der Filmemacher blieb aber standhaft, und so kam es zum jetzigen Prozess. Es ist bereits der zweite Anlauf nach dem gescheiterten ersten Versuch, der mit der Drohung endete. Da diese nicht fruchtete, versuchen Gericht und Staatsanwaltschaft nun über eine langwierige Beweisaufnahme, die gewünschte Verurteilung zu erreichen. Strafantragsteller ist der Präsident des Landgerichts Braunschweig. Verhandelt wird am Landgericht Braunschweig. Bereits das wirft einige Zweifel an der Unabhängigkeit der Beteiligten auf. Am Ende wird vermutlich wieder das Bundesverfassungsgericht über den Fall entscheiden müssen. Es wäre nicht das erste Mal. Schon im Jahr 2020 überfiel die Wolfsburger Polizei den gleichen Filmemacher, als dieser eine skandalöse, später auch offiziell als rechtswidrig eingestufte Polizeiaktion filmte. Sie kassierte Kamera und Datenträger ein, nahm den Journalisten dafür kurzzeitig fest. Amts- und Landgericht Braunschweig fanden daran nichts Anrüchiges. Das Bundesverfassungsgericht geißelte das Vorgehen als Verstoß gegen die Pressefreiheit.

* Mehr Informationen: https://unter-paragraphen.siehe.website
* Nächster Termin: Montag, 26.10.2026 um 10.30 Uhr am Landgericht Braunschweig
* Kontakt zum angeklagten Filmemacher über die Projektwerkstatt in Saasen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Projektwerkstatt
Herr Jörg Bergstedt
Ludwigstr. 11
35447 Reiskirchen
Deutschland

fon ..: 06401-903283
web ..: https://unter-paragraphen.siehe.website
email : saasen@projektwerkstatt.de

Die Projektwerkstatt ist eine offene Aktionsplattform mit vielen Kreativwerkstätten (Theater, Film, Holz, Metall, Elektronik, Fahrrad usw.), Veranstaltungsräumen und Bibliotheken, die von Einzelpersonen und Gruppen genutzt werden kann. Etliche Projekte und Akteur*innen nutzen das Haus dauerhaft.

Pressekontakt:

Projektwerkstatt
Herr Jörg Bergstedt
Ludwigstr. 11
35447 Reiskirchen

fon ..: 06401-903283
email : saasen@projektwerkstatt.de

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
Jörg Bergstedt
Projektwerkstatt
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen 06401-903283 saasen@projektwerkstatt.de b49.siehe.website

Original-Inhalt von Projektwerkstatt und übermittelt von connektar.de Presseverteiler

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • s***@projektwerkstatt.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.