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DWS ImmoFlex Vermögensmandat ist geschlossen: Rechte und Ansprüche der Kunden der DVAG

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 453 Wörter · 494 Aufrufe

Der Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat wurde Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) empfohlen. Jetzt ist der Fonds geschlossen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?

Die Anleger des Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat können seit gut einem Vierteljahr keine Anteile mehr zurückgeben. Für etliche Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG), die eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, war die Mitteilung, dass der Mischfonds geschlossen wird, eine Überraschung. Kunden der DVAG, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anlegern (Schadensersatz)Ansprüche zustehen. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie Defizite aufwies.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger von den Beratern der DVAG nicht darauf hingewiesen wurden, dass Mischfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben. Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach wie vor sind). Des Weiteren muss bei der Anlageberatung durch die Deutsche Vermögensberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.

Wies die Beratung durch die DVAG Fehler auf, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat im Raum. So können Anleger ihr Geld zurückerhalten, und müssen sich nicht auf eine unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Kunden der Deutschen Vermögensberatung, die in den Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten und jetzt wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in den DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DWS ImmoFlex Vermögensmandat" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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