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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Die Bank hat Ihr Darlehen gekündigt? Sie haben eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 586 Wörter · 452 Aufrufe

Bei dem BSZ e.V. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich in letzter Zeit vermehrt Bankkunden, denen man eine Darlehen , oft auch den Immobilienkredit gekündigt hat.
In vielen Fällen wurde die Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Kreditkunden ausgesprochen. Die von der Kreditkündigung überraschten Kunden, sind oft noch mehr überrascht wenn sie feststellen, welche Beträge die Bank von Ihnen fordert.

Die gekündigten Kreditkunden sollten die geltend gemachte Forderung genau prüfen. Denn in vielen Fällen werden Kosten und Gebühren zu Unrecht geltend gemacht.

Ein dicker Posten ist dabei stets die Vorfälligkeitsentschädigung, mit der die Bank den ihr durch die Vertragskündigung entstandenen Zinsschaden ausgleichen möchte. Der Bank steht in diesen Fällen nach aktueller Rechtsprechung keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Die Rechtsprechung gilt für alle Verbraucherdarlehensverträge, die aufgrund Verzugs des Darlehensnehmers gekündigt wurden. Betroffene Darlehensnehmer können somit von ihrer Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank bereits abgerechnete Vorfälligkeitsentschädigungen zurück fordern.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

wid.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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