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DFH BETEILIGUNGSANGEBOT 64 – CENTRAL PARK FRANKFURT AM MAIN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 450 Wörter · 674 Aufrufe

Schadensersatzforderungen gegen die Commerzbank AG, Verjährung 2013.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des DFH Immobilienfonds Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main übernommen und Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend gemacht, die zu dieser Investition geraten hatte.

Zahlreiche Anleger des 2003 platzierten Fonds sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt. Ausschüttungen wurden reduziert und die wirtschaftliche Entwicklung der als „sicher“ angepriesenen Investition stellt sich als überaus problematisch dar. Eine Insolvenz wurde offen diskutiert.

Die gegen das Kreditinstitut erhobenen Vorwürfe sind umfangreich und beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Anlage in geschlossenen Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die z. B. Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstige Fonds empfohlen haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Anlegern, die den Fonds 2003 gezeichnet haben, droht 2013 Tag genau – also nicht erst zum 31.12.2013! - die absolute Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements, Erstattung von Rückzahlungen von Ausschüttungen und Ersatz von Folgekosten, besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn einer Alternativanlage zu erhalten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „DFH BETEILIGUNGSANGEBOT 64" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Jegra

Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 24 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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