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Deltoton: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 im vorläufigen Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 534 Wörter · 420 Aufrufe
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Über die Gesellschaften der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wurde am Amtsgericht Würzburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht in den Insolvenzanträgen für die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 schon eine logische Entwicklung. ,,Mit den Ermittlungen gegen die Deltoton GmbH wegen des Verdachts auf Anlagebetrug wurde diese Entwicklung eingeleitet. Es folgte der Insolvenzantrag der Deltoton GmbH und nun sind die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 offenbar pleite. Leidtragende sind die Anleger, die hohe Verluste befürchten müssen und daher schnell handeln sollten."

Zum Hintergrund: Die Deltoton GmbH ist aus der Frankonia AG hervorgegangen. Zu deren Tochtergesellschaften zählte unter anderem die Capital Sachwert Alliance (CSA), die die Beteiligungsfonds auflegte. Ende 2014 führte die Staatsanwaltschaft Würzburg eine groß angelegte Razzia bei der Deltoton GmbH durch, bei der auch umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Ermittelt wird u.a. wegen Betrugsverdacht. Dabei sollen Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein.

Für die Anleger des CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 könnte es noch dicker kommen. Cäsar-Preller: ,,Auszahlungen haben sie offenbar schon seit geraumer Zeit nicht mehr erhalten. Die Anleger, die ihre Einlage über Ratenzahlungen finanziert haben, könnten aber weiterhin aufgefordert werden, die ausstehenden Raten noch einzuzahlen. Obwohl es eigentlich keine Hoffnung mehr auf Auszahlungen gibt." Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern, umgehend zu handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch so genannte Haustürgeschäfte entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage informiert werden müssen. Das gilt es zu prüfen und einen Ausstieg aus den Fonds zu erreichen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deltoton". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 17.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

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