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Deikon: Klagen auf Rückabwicklung durch BSZ e.V.-Anwälte laufen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 538 Wörter · 498 Aufrufe

Deikon GmbH stellte am 03.09. Insolvenzantrag! Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt! Klagen auf Rückabwicklung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen!

Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnte. Inzwischen wurde auch vom zuständigen Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln.

Klagen auf Rückabwicklung der DEIKON-Anleihen durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte laufen bereits:

So hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits im letzten Jahr erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II. und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren, aber hätten richtig gestellt werden müssen. Vor der 23. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fand am 12.09.201, auch in einem Fall bereits der 2. Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Der dortige Anleger wurde im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth (Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte) sowie Keitel (Keitel & Keitel Rechtsanwälte). Der zuständige Richter gab zu erkennen, dass er den Fall für komplex halten würde, jedoch Schadensersatzansprüche der Anleger aufgrund der im Prozess vorliegenden Dokumentation in Betracht kommen könnten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten beantragt, die Beklagte auf vollständige Rückabwicklung zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Hypothekenanleihen.

Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung in anderen Fällen finden demnächst vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative Anleger“ überzeugen würde. DEIKON vermietete Immobilien an Discounter wie LIDL und ALDI, die Immobilien sind auch gut vermietet. Ein Swapgeschäft sowie ein Kredit brachten das Unternehmen aber ins Wanken, das Unternehmen ist überschuldet.

Da die Anleihen nur nachrangig abgesichert sind, müssen die Anleger mit einem Totalverlust der Anlage rechnen.

Der BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Es stellt sich leider heraus, dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu: „Es zeigt sich, dass den betroffenen Anlegern wohl in jedem Fall erhebliche Verluste drohen und eine Klage auf Rückabwicklung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden sollte.“

Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsp+hk

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