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Debi Select: Landgericht Tübingen verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 513 Wörter · 365 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Erneut wurde einem Anleger an einem Debi Select Fonds Schadensersatz in Höhe seiner Beteiligung zuzüglich Agio zugesprochen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt über 800 geschädigte Anleger an den verschiedenen Debi Select Fonds. Diese Entscheidung bestärkt das Vorgehen der Anleger gegen ihre jeweiligen Berater.

So führte das Landgericht Tübingen in den Entscheidungsgründen wie folgt aus: „Bei einem Beratungsvertrag ist der Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. (…) Ein Anlageberater ist deshalb verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen. Eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage führt dann zu einer Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen (…).“ Da die Berater anhand des jeweiligen Prospektes beraten haben, haben sie hierbei oftmals gegen diese Pflicht verstoßen, – wie im nunmehr entschiedenen Fall – da der Prospekt fehlerhaft ist.

Der Anlageberater wurde aufgrund dessen zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der eingezahlten Beteiligung zuzüglich Agio verurteilt.

Liegt mithin eine fehlerhafte Beratung vor, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Der Anleger ist so zu stellen, als habe er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=7bbc55b9c6c86bfa9cd6582910cf721e

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 08. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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