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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

BSZ Interessengemeinschaften: Anleger gegen Geldvernichtung. Angriff ist der bessere Anlegerschutz!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 985 Wörter · 340 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Mit Massenhafte Anlegerklagen wird mehr erreicht als sein „Gutes Geld“ auf dem Sparbuch immer weniger werden zu lassen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. versteht sich mit seinen Interessengemeinschaften als starkes Bündnis der Anleger gegen Geldvernichtung und hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits falls erforderlich durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Unterstützung von Opfern ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Der BSZ e.V. hat schon mehrmals die Frage gestellt: „Warum können Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren?“ Ist der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?

Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger gibt. Abzocker und Betrüger können hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben.

Geschädigte Anleger können sich allerdings über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht, werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er „Gutes Geld, Schlechtem Geld hinterher geworfen hat“.

Die Zweite Möglichkeit, „Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, ist dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.

Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch gepredigt: „werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher“. Das ist nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Ansatz.

In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern des BSZ e.V. und seiner Partner.

Mit massenhaften Anlegerklagen wird mehr erreicht als sein „Gutes Geld“ auf dem Sparbuch minimieren zu lassen. Der BSZ e.V. arbeitet mit Partnern zusammen zu deren Spezialgebiet die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht gehört. Der BSZ e.V. und seine Partner haben sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betrogene Kapitalanleger nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt für die Anleger das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V., wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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