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BFSG: Wann barrierefreie Webseiten Pflicht sind - MUNAS Consulting unterstützt bei der Umsetzung

M MUNAS Consulting 3 Min. Lesezeit · 527 Wörter · 79 Aufrufe Deutschland

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Sie? Obwohl wichtige Vorgaben seit dem 28. Juni 2025 verbindlich sind, herrscht in vielen Unternehmen Unklarheit über die eigene Betroffenheit

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die zentralen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind nicht sämtliche Unternehmenswebseiten, sondern insbesondere digitale Angebote, über die bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher erbracht werden, etwa Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen für Verbraucher und bestimmte Personenbeförderungsdienste. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG grundsätzlich ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. In der Praxis herrscht bei vielen Verantwortlichen jedoch weiterhin Unsicherheit darüber, ob und in welchem Umfang das eigene digitale Angebot betroffen ist - und was konkret umgesetzt werden muss.
MUNAS Consulting unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen praxisnah zu erfüllen. Am Anfang steht in der Regel ein Audit der bestehenden Webseite: Farbkontraste, Bildbeschreibungen, Tastaturbedienbarkeit, strukturierte Inhalte, Untertitel für Multimedia-Inhalte, Formulare und responsive Darstellung werden systematisch geprüft und mit den Anforderungen der BFSGV sowie den einschlägigen technischen Referenzen, insbesondere der EN 301 549 und den dort einbezogenen Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), abgeglichen. Auf Basis dieser Analyse erhalten Kunden einen verständlichen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen - wahlweise übernimmt MUNAS Consulting auch die technische Umsetzung oder die komplette Neuentwicklung der Webseite.
Digitale Barrierefreiheit endet dabei nicht an der eigentlichen Webseite. Auch Online-Formulare, Buchungs- und Bestellstrecken sowie digitale Dokumente können Bestandteil einer barrierefrei zu erbringenden Dienstleistung sein. Werden im Rahmen einer vom BFSG erfassten Dienstleistung beispielsweise PDF-Dokumente bereitgestellt oder erzeugt, müssen auch diese die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. MUNAS Consulting unterstützt deshalb auf Wunsch auch bei der Prüfung und barrierefreien Gestaltung digitaler Dokumente und weiterer digitaler Inhalte.
Neben der barrierefreien Gestaltung unterstützt MUNAS Consulting zugleich bei der rechtlichen Absicherung des Webauftritts: Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Impressum Texte, Nutzungsbedingungen sowie die nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit werden bedarfsgerecht geprüft beziehungsweise erstellt. "Eine barrierefreie Webseite ist am Ende für alle Nutzer besser bedienbar - und das zahlt sich auch wirtschaftlich aus", so Gründer Dr. Markus Schneider, dessen Unternehmen MUNAS Consulting Betriebe unterschiedlicher Größe bei Datenschutz und digitaler Barrierefreiheit begleitet.
Zu den Vorteilen barrierefreier Webseiten zählen aus Sicht von MUNAS Consulting eine höhere Nutzerzufriedenheit, eine größere erreichbare Zielgruppe, eine verbesserte Nutzbarkeit digitaler Angebote sowie mehr Vertrauen bei Kunden. Zugleich können klare Strukturen, verständliche Inhalte und eine technisch saubere Umsetzung auch die allgemeine Qualität einer Webseite verbessern.
Wer wissen möchte, ob die eigene Webseite oder ein digitales Angebot vom BFSG betroffen ist, findet ein unverbindliches Erstgespräch sowie weitere Informationen unter Barrierefreie und rechtssichere Webseiten .

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MUNAS Consulting
Herr Dr. Markus Schneider
Flotowstraße 3
15370 Fredersdorf - Vogelsdorf
Deutschland

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fax ..: +49 33439 167159
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email : info@munas.de

Pressekontakt:

Frewert Media GmbH
Herr Jonas Frewert
Leopoldstraße 2-8
32051 Herford

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email : info@frewert-media.de

Über das Unternehmen

MUNAS Consulting ist Ihr zuverlässiger Experte für Datenschutz und Compliance. Mit über 20 Jahren Erfahrung bieten wir Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer gesetzlicher Vorgaben. Unsere Leistungen umfassen: - Beratung: Individuelle Datenschutz- und Compliance-Beratung, abgestimmt auf Ihre Branche und Unternehmensgröße. - Schulung: Praxisorientierte Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung und Steigerung des Datenschutzbewusstseins. - Auditierung: Systematische Überprüfung und Optimierung Ihrer Datenschutzprozesse. - Externer Datenschutzbeauftragter: Kompetente Übernahme der Verantwortung für Ihre Datenschutzanforderungen. - Kostenlose Erstberatung: Nutzen Sie unser kostenloses Analysegespräch, um Ihre Datenschutzbedürfnisse zu klären. Wir legen Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation und stehen Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite. Durch unsere Expertise und professionelle Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur datenschutzkonform ist, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärkt.

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Jonas Frewert
MUNAS Consulting
Flotowstraße 3, 15370 Fredersdorf - Vogelsdorf +49 (0) 5261 7000 503 info@frewert-media.de www.munas.de

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