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AVGS beantragen: So bereiten sich Arbeitsuchende auf das Beratungsgespräch vor

A AVOCONS GmbH 4 Min. Lesezeit · 722 Wörter · 47 Aufrufe

AVOCONS gibt Arbeitsuchenden fünf Leitfragen an die Hand, um den individuellen Coachingbedarf vor dem Gespräch mit dem Kostenträger zu konkretisieren.

Eine gute Vorbereitung ersetzt keine Einzelfallentscheidung, kann aber dabei helfen, berufliches Ziel, Unterstützungsbedarf und erwarteten Nutzen eines Coachings nachvollziehbar darzustellen.

Berlin, 17.09.2026 - Wer bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein gefördertes Einzelcoaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ansprechen möchte, sollte den eigenen Unterstützungsbedarf möglichst konkret benennen können. Denn die Entscheidung über eine Förderung richtet sich nach der individuellen Ausgangssituation und dem angestrebten beruflichen Ziel. AVOCONS zeigt fünf zentrale Fragen, die Arbeitsuchenden bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch Orientierung geben können.

Fünf Fragen für eine gute Vorbereitung

1. Welches berufliche Ziel soll erreicht werden?
Je konkreter das Ziel beschrieben werden kann, desto nachvollziehbarer wird der Unterstützungsbedarf. Statt eines allgemeinen Wunsches nach einem beruflichen Neustart kann es beispielsweise um den Wechsel in eine bestimmte Branche, den Wiedereinstieg in eine konkrete Tätigkeit oder die Vorbereitung einer Selbstständigkeit gehen.

2. Wo liegt aktuell die größte Hürde?
Die Gründe für einen Unterstützungsbedarf sind vielfältig. Dazu können eine fehlende berufliche Positionierung, Unsicherheiten im Bewerbungsprozess, eine längere Phase ohne Beschäftigung oder fehlende Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarktes gehören.

3. Warum kommt ein individuelles Coaching infrage?
Ein Einzelcoaching ermöglicht es, die persönliche Berufsbiografie, vorhandene Qualifikationen und konkrete Herausforderungen gezielt einzubeziehen. Entscheidend ist daher die Frage, welchen Beitrag diese individuelle Unterstützung zum nächsten beruflichen Schritt leisten kann.

4. Welche Maßnahme passt zum Förderziel?
Für eine Förderung über einen AVGS müssen Träger und Maßnahme entsprechend zugelassen sein. Darüber hinaus sollten Coachinginhalte, Umfang und Durchführungsform zum individuellen Bedarf und zu den Vorgaben des ausgestellten Gutscheins passen.

5. Welches Ergebnis soll das Coaching erreichen?
Mögliche Ziele reichen von einer klareren beruflichen Positionierung und einer realistischen Bewerbungsstrategie über optimierte Bewerbungsunterlagen bis hin zur Vorbereitung einer tragfähigen Selbstständigkeit. Der erwartete Nutzen sollte möglichst konkret mit dem weiteren beruflichen Weg verbunden sein.

Die Entscheidung bleibt eine Einzelfallentscheidung

Auch eine sorgfältige Vorbereitung begründet keinen Anspruch auf einen AVGS. Ob ein Gutschein ausgestellt und eine konkrete Maßnahme bewilligt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft anhand der persönlichen Situation und des jeweiligen Förderziels.

"Entscheidend ist nicht, möglichst viele Argumente für ein Coaching zu sammeln. Arbeitsuchende sollten vielmehr konkret beschreiben können, welches berufliche Ziel sie verfolgen, wo sie aktuell Unterstützung benötigen und was sich durch das Coaching verändern soll", sagt André Voltz, Geschäftsführer der AVOCONS GmbH.

Zur Vorbereitung auf das Gespräch kann auch ein individuelles Angebot eines zugelassenen Bildungsträgers hilfreich sein. Es gibt der zuständigen Fachkraft einen konkreten Überblick über die vorgesehene Maßnahme, deren Inhalte und Umfang. Die endgültige Entscheidung über die Förderung liegt weiterhin bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter.

Über AVGS-Coaching.de können Interessierte sich über verschiedene Formen des Einzelcoachings informieren und ein individuelles, unverbindliches Angebot erstellen lassen. Ein gefördertes Coaching beginnt erst nach der erforderlichen Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger.

Über AVOCONS GmbH

AVGS-Coaching.de ist ein Angebot der AVOCONS GmbH. Das Unternehmen begleitet Menschen bundesweit und online mit AZAV-zertifizierten Einzelcoachings nach § 45 SGB III. Zum Netzwerk gehören mehr als 200 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Branchen und Sprachräumen. Die Schwerpunkte reichen von beruflicher Orientierung, Bewerbung und Digitalisierung bis zu Fachkräfte-, Migrations- und Gründungscoachings.

AVOCONS wurde beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 in der Kategorie Gründungscoaching mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Für Teilnehmende entstehen nach vorheriger schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter keine Maßnahmekosten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AVOCONS GmbH
Herr André Voltz
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030/921092280
web ..: https://avgs-coaching.de/
email : a.voltz@avocons.de

Die AVOCONS GmbH begleitet Menschen auf ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive - individuell, praxisnah und förderbar durch den AVGS. Im Zentrum stehen flexible Coaching-Angebote, die gezielt auf unterschiedliche Lebenssituationen und berufliche Ziele zugeschnitten sind. Ergänzend zur Einzelberatung entwickelt AVOCONS auch strategische Konzepte für nachhaltige Qualifizierung und bietet Unternehmen Unterstützung in den Bereichen Digitalisierung, Personalentwicklung und Organisationsberatung.

Pressekontakt:

AVOCONS GmbH
Frau Jasmin Haas
Friedrichstraße 171
10117 Berlin

fon ..: 030/921092286
email : presse@avocons.de

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Jasmin Haas
AVOCONS GmbH
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin 030/921092286 presse@avocons.de avgs-coaching.de

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