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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Autokartell: Watchlist hält betroffene Autofahrer über die aktuellen Entwicklungen des Autokartellskandals auf dem Laufenden!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 363 Wörter · 346 Aufrufe

Sie sind an den aktuellen Entwicklungen des Autokartellskandals interessiert? Dann melden Sie sich zu der von einer bekannten BSZ® e.V. Wirtschaftskanzlei geführten Autokartell Watchlist an!

Die Rechtsanwälte bieten betroffenen Autobesitzern an:

• sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und
• die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie
• deren Interessen zu bündeln.
• Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen die Anwälte zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um:

• den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermitteln,
• ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend zu machen und
• wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den Autoherstellern vorzubereiten
• sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.

Für viele betroffene Autofahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die Aufnahme in die Watchlist wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht jedermann leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem BSZ e.V. unter dem Stichwort “Aut-Kartell“ per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können und Sie werden in die Watchlist eingetragen.

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “Watchlist“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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